„Kiel, 5. September 2016 Das Grundschulmaterial, das Sozialministerin Alheit im April 2014 beim Lesben- und Schwulenverband Schleswig-Holstein (LSVD SH) in Auftrag gegeben hat, verstößt gegen das Indoktrinationsverbot des Staates, und ist damit verfassungswidrig. Dies gilt laut einem aktuellen Rechtsgutachten des Hamburger Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Christian Winterhoff sowohl für das Material, das im Januar 2015 als „Methodenschatz für Grundschulen zu Lebens- und Liebesweisen“ bekannt wurde, wie für dessen finale Fassung, die Ministerin Alheit jetzt in die neuen Fachanforderungen für den HWS-Unterricht einbeziehen möchte.
Noch keine Reaktion der Ministerin
Ob die Ministerin trotz der Ergebnisse der Rechtsgutachtens an ihrem Plan festhalten will, das Unterrichtsmaterial mit dem Titel „EVA – Echte Vielfalt von Anfang an“ in die Entwicklung der neuen Fachanforderungen für den HWS-Unterricht einzubeziehen, ist bislang offen. Eine Stellungnahme aus dem Sozialministerium liegt noch nicht vor. Feststeht lediglich – laut Gutachten -, dass neue Fachanforderungen, die nach dem Vorbild des finalen Methodenschatzes konzipiert werden, ebenfalls verfassungswidrig sind, wenn sie – wie der Methodenschatz selbst – darauf abzielen, bei den Schülern Akzeptanz „sexueller Vielfalt“ zu erzeugen.“ (…)
https://www.echte-toleranz.de/index.php/news/rechtsgutachten-schleswig-holsteins-unterrichtsmaterial-zu-sexueller-vielfalt-ist-verfassungswidrig.html
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