Kein Schutz für die unislamische Liebe?

Peter Grimm / 27.09.2016

„Eine junge Frau verliebt sich in Deutschland in einen Mann. Der Mann hat nicht den gleichen Glauben wie die Familie der Frau und auch nicht die gleiche ethnische Herkunft. Das sollte eigentlich hierzulande im 21. Jahrhundert kein Problem sein. Nur leider importieren wir gerade verstärkt die Sitten und Bräuche früherer Jahrhunderte. Und wenn sich eine junge Frau arabischer Abstammung aus einer muslimischen Familie in einen „Ungläubigen“ und Nicht-Araber verliebt – was in einem nichtarabischen Land mit „ungläubiger“ Mehrheit nichts Außergewöhnliches sein sollte – dann geht der Vater der jungen Frau mit Todesdrohungen und Gewalt gegen die Liebenden vor, weil er denkt, seine Religion schreibt ihm das vor. Darin kann er sich sogar von den Muslim-Verbänden in Deutschland bestätigt fühlen, die die Bundesregierung für Stützen der Gesellschaft hält.  Der entsprechende Fall, der dieser Tage vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) verhandelt wurde, spielt in Fürstenwalde bei Berlin.

Der Gerichtsberichterstatter schreibt:

„Laut Anklage sollen beide Eltern im Mai 2014 in Fürstenwalde ihre Tochter und deren Freund mit dem Tod bedroht haben, weil sie ihre Beziehung zu dem weder arabischen noch muslimischen Mann ablehnten. Es kam zu Handgreiflichkeiten, bei denen der Vater mit einem Kantholz auf den Freund der Tochter losging. Das Mädchen soll gewürgt worden sein. Eine Verabredung zu einem Tötungsverbrechen ließ sich vor Gericht nicht nachweisen, so die Sprecherin.“

Was heißt das konkret? Die Mutter muss 1800 Euro und der Vater 1500 Euro Geldstrafe wegen versuchter Nötigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung zahlen. Reichlich billig, aber Gewalt, die mit der Einhaltung islamischer Glaubenslehren begründet wird, stößt offenbar auf rücksichtsvolles Verständnis. Kein Wunder, denn das Verbot der „Mischehe“ vertreten ja auch die Muslimverbände, die die Bundesregierung inzwischen als Partner in der Deutschen Islamkonferenz hofiert und mit denen manche Landesregierung Staatsverträge geschlossen hat, um ihnen u.a. den Weg zur Mitbestimmung bei Lehrplänen für islamischen Religionsunterricht an staatlichen Schulen zu ebnen. Heute feierte die Islamkonferenz, bei der diese konservativen Islamverbände den Ton angeben,  gerade zehnjähriges Jubiläum.“   (…)

http://www.achgut.com/artikel/kein_schutz_fuer_die_unislamische_liebe

Kommentar GB:

Ein Beispiel dafür, daß der Islam ein absolutes Integrationshinternis ist.

Der Islam kann prinzipiell nicht integriert werden: das ist es, was zu begreifen wäre.

 

 

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