Kann es einen säkularisierten Islam geben?

Tilman Nagel

Kann es einen säkularisierten Islam geben?  –  Medizinische Hochschule Hannover

[Quelle:
aktuelle analysen 26 (Hanns Seidel Stiftung)
Reinhard Meier-Walser/Rainer Glagow (Hrsg.)
Die islamische Herausforderung – eine kritische Bestandsaufnahme von Konfliktpotenzialen]
  1. Vorbemerkung

In einer anschließenden Diskussion nach einem Vortrag zum Thema „Krankheit und Sterben

in islamischer Sicht“ an der Medizinischen Hochschule Hannover, hob eine muslimische

Studentin hervor, der Prophet Mohammed habe gesagt, es gebe für jede Krankheit ein

Heilmittel, weswegen alle „guten“ Behandlungsmethoden „islamisch“ seien; überdies habe er

einmal einer Verstorbenen den Leib aufschneiden lassen, um einen verschluckten

Goldschmuck zu bergen, woraus zu folgern sei, dass der Islam auch die Autopsie billige.1 Die

Absurdität dieser Argumentation, der zufolge angemessene Therapien oder Maßnahmen zur

Ermittlung der Todesursache allein unter der Voraussetzung erlaubt sein sollen, dass ein im

Jahre 632 in Arabien verstorbener Mann sie guthieß oder eine im äußerlichen Vollzug, nicht

einmal in der Zwecksetzung vergleichbare Handlung anordnete, fiel der Mehrheit des

Publikums nicht auf; im Gegenteil, es zeigte sich beeindruckt, als die Studentin mit dem

Hinweis schloss, man könne an diesen Beispielen die Fortschrittlichkeit des Islam und seine

Tauglichkeit für jegliches Zeitalter und jeglichen Ort ablesen.

Solche Ahnungslosigkeit, ja Hilflosigkeit gegenüber einer sich selbstbewusst gebenden,

streng religiös fundierten Denkweise ist für unsere säkularisierte Gesellschaft kennzeichnend.

Dies sei hier nur angesprochen und am Ende noch einmal aufgegriffen. Worum es auf den

folgenden Seiten geht, ist lediglich die Skizzierung einer solchen Denkweise, deren

Verfechter in der veröffentlichten Meinung nicht ohne Einfluss und eifrige Fürsprecher sind,

nämlich des Islam. Der Leser möge bei der notwendigerweise gedrängten Darstellung im

Auge behalten, dass alles, was vorzutragen ist, für den gläubigen Muslimen kein

intellektuelles Spiel ist, sondern seine Existenz unmittelbar und tief berührt. Sich dies

vorzustellen, ist für jemanden, der an den postmodernen Synkretismus aus unüberschaubar

vielen Religions- und Weltanschauungssplittern gewöhnt ist, kein geringes Ansinnen; aber es

ist ihm zuzumuten, sofern er die Herausforderung begreifen will, vor der er steht.

  1. Die Heilslehre des Islam

Nach weit verbreiteter Ansicht meint „Islam“ so viel wie „Ergebung in den Willen Allahs“.

Diese Deutung des arabischen Wortes ist semantisch falsch und zudem unzureichend, da sie

nur das Verhältnis des Menschen zu Gott beschreibt, nicht aber die kosmologische Seite der

Heilslehre in den Blick nimmt, von der die anthropologische doch nur einen Spezialfall

darstellt. Am ehesten nähert man sich dem Inhalt des Wortes „Islam“, indem man erkundet,

was es im Koran bedeutet, wo es insgesamt acht Mal vorkommt, davon nur zwei Mal in den

mekkanischen Suren, also jenen, die vor der Hedschra Mohammeds im Jahre 622 offenbart

wurden. Wem Gott das Herz zum „Islam“ öffne, der stehe gleichsam in einem von Gott her

erstrahlenden Licht und damit unter der rechten Leitung für sein ganzes Leben (Sure 6, 125;

Sure 34, 22). In Medina, als es darum ging, dass sich Mohammed und seine junge Gemeinde

nicht nur gegen das Heidentum, sondern auch gegen die jüdische hochreligiöse Überlieferung

behaupteten, meint das Verbalnomen „Islam“ so viel wie „zum neuen Glauben übertreten“

1 Zur Sache vgl. Krawietz, Birgit: Die Hurma. Schariarechtlicher Schutz vor Eingriffen in die körperliche

Unversehrtheit nach arabischen Fatwas des 20. Jahrhunderts, Berlin 1990, S.141.

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(Sure 49, 17; Sure 9, 74). Die übrigen drei Belege enthalten dagegen eine, freilich rohe,

Definition. „Als die Glaubenspraxis gilt bei Gott der Islam“, liest man in Sure 3, Vers 19, und

in Vers 85 derselben Sure heißt es: „Wer als Glaubenspraxis etwas anderes als den Islam

begehrt, von dem wird man (jene andere Art des Kultus) nicht akzeptieren.“ In Sure 5, einer

der spätesten Offenbarungen, verkündet Gott mitten in einer Aufzählung von Vorschriften

über den Verzehr von Tieren: „Heute habe ich an euch meine Gnade vollendet, und ich bin es

zufrieden, dass ihr den Islam als Glaubenspraxis habt“ (Vers 3). „Islam“ besteht demnach in

einer das ganze Leben überformenden Handlungsweise, die Gott selber gestiftet hat – so

schon gemäß den mekkanischen Belegen – einer Glaubenspraxis, die jeder vergleichbaren Art

der Gottesverehrung an Wahrheit überlegen ist.

Worin beruht nun diese Überlegenheit? In der spätmekkanischen Sure 6, Vers 74 bis 81 findet

sich eine schlichte Beschreibung des Weges Abrahams zur Erkenntnis des einen

Schöpfergottes: Aus dem Wandel, dem das ganze Diesseits unterworfen ist, schließt er auf die

Notwendigkeit der Existenz des einen Unwandelbaren; denn mit der Götzenverehrung, wie

sein Vater und das ganze Volk sie treiben, ist Abraham schon lange nicht mehr einverstanden,

sind diese Idole doch nichts als Menschenwerk. Ein Stern, der Mond, zuletzt die Sonne

erscheinen ihm als der Anbetung würdig, eben weil sie weit von allem Irdischen abgehoben

sind; aber da auch sie untergehen müssen und somit unstet und vergänglich sind, können sie

nicht der erste, stete Ursprung des Diesseits sein. „Ich wende als ein Gottsucher das Gesicht

zu dem, der die Himmel und die Erde geschaffen hat, und gehöre nicht zu den Beigesellern!“

(Vers 79). Der ganze Kosmos, der mit den fünf Sinnen wahrgenommen werden kann, die

fernsten Himmelssphären eingeschlossen, ist, so erkennt Abraham, das Werk eines einzigen

Schöpfers. Hinter allen Vorgängen im Kosmos verbirgt sich dessen Walten; nichts

Geschaffenes, nicht einmal die Sonne, weist eine aus sich selber wirkende Kraft auf, und so

wäre es widersinnig, ihr oder irgendetwas anderem Geschaffenen einen Kult zu weihen, dem

Schöpfer etwas oder jemanden beizugesellen, wie der Koran es ausdrückt.

Anders als Judentum und Christentum lehren, beschränkt der Koran das Schöpfungshandeln

nicht auf ein Sechs-Tage-Werk „am Anfang“, nach dessen Vollendung Gott sich von seinem

Werk zurückzieht, um freilich als Herr der irdischen Geschichte bisweilen in den Weltenlauf

einzugreifen. Zeitspannen der Gottverlassenheit, in der den Menschen Verzweiflung

überkommen mag, gehören nicht zu den religiösen Erfahrungen, von denen der Koran spricht.

Sein Thema ist die Bestrafung, die alle die treffen wird, die in mutwilliger Verkennung ihrer

Kreatürlichkeit den Schöpfer vergessen, ihm den Dank und die alleinige Verehrung schuldig

bleiben, ihm womöglich Geschaffenes beigesellen. Kreatürlichkeit bedeutet im Koran

nämlich so viel wie unablässige und vollständige Angewiesenheit auf Gott. „Gott ist jeden

Tag tätig“, verkündet Sure 55, Vers 29; „Himmel und Erde und das, was zwischen beiden ist,

haben wir in sechs Tagen geschaffen, ohne dass wir müde geworden wären“ (Sure 50, 38).

Nach islamischer Überlieferung sind diese beiden Verse in Medina während der

Auseinandersetzungen mit den dortigen Juden offenbart worden; sie unterstreichen

Mohammeds so ganz andere Auffassung von Schöpfung, die auch der so oft in frommer

Andacht zitierte „Thronvers“ (Sure 2, 255) zum Ausdruck bringt: „Gott – es gibt keinen Gott

außer ihm, dem Lebendigen, Beständigen. Weder Schlummer noch Schlaf übermannen ihn

(…).“ Die Schaffung des Diesseits „am Anfang“ wird im Koran mehrfach erwähnt, doch folgt

stets der Hinweis, dass Gott danach unverzüglich auf seinem Thron Platz genommen habe,

um von dort herab sein Werk zu regieren. „Euer Herr ist der Gott, der die Himmel und die

Erde in sechs Tagen schuf. Dann setzte er sich auf dem Thron zurecht, macht, dass die Nacht

den Tag bedeckt, indem sie ihn zu ereilen sucht, und die Sonne, der Mond und die Sterne sind

mittels seiner Fügung (dem Nutzen der Menschen) unterworfen. Kommen nicht ihm (allein)

das Schöpfen und die Fügung zu?“ (Sure 7, 54). „Euer Herr ist der Gott, der die Himmel und

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die Erde in sechs Tagen schuf. Dann setzte er sich auf den Thron zurecht, lenkt die Fügung

(…).“ (Sure 10, 3). Der Kosmos, das geschaffene Sein, ist in jedem Augenblick seiner von der

Schöpfung aus dem Nichts bis zum Weltgericht verlaufenden Geschichte unmittelbar zu Gott;

das gilt auch für den Menschen ohne jede Einschränkung. Was ihn allein auszeichnet, ist sein

Verstand, dessen erster und vornehmster Zweck darin zu sehen ist, den Menschen zum Lesen

des Zeichens zu befähigen, das dieser Kosmos ist: „Derart zeigten wir Abraham (unser)

Herrschen über die Himmel und die Erde und wollten, dass er zu denen gehört, die

Gewissheit erlangen“ (Sure 6, 75).

In den medinensischen Offenbarungen wird aus dem Gott erkennenden Abraham der Stifter

der Riten. So wird in Sure 2, Vers 127 bis 132 geschildert, wie er zusammen mit seinem Sohn

Ismael die Kaaba baut und Gott anfleht: „Unser Herr! Mach uns zu Menschen, die dir (das

Gesicht) zuwenden! Mach aus unserer Nachkommenschaft eine Gemeinde, die (dir das

Gesicht) zuwendet und zeig uns unsere Riten! (…) Und berufe unter ihnen einen Gesandten

(nämlich Mohammed), der ihnen deine Wunderzeichen (d.h. den Koran) vorträgt, sie die

Schrift und die Weisheit lehrt und sie rein macht!“ Es wäre verwerflich, sich von Abraham

loszusagen. „Damals sagte mein (d.h. Mohammeds) Herr zu ihm: ‚Wende (das Gesicht zu

Gott)!‘ Und (Abraham) antwortete: ‚Ich wende (das Gesicht) dem Herrn der Welten zu.'“

Abraham hatte die Kreatürlichkeit des Kosmos in ihrer ganzen Tiefe erfasst und dann das

Gesicht ausschließlich dem Einen zugewandt. Dies war und ist in koranischer Sicht die einzig

mögliche Folgerung die der Mensch aus der Botschaft vom alles umgreifenden Schöpfertum

Gottes zu ziehen hat; allein auf ihn hat er zu schauen, anderes für mächtig zu erachten, gar

anzubeten, ist Frevel. So wird mit den Worten „das Gesicht (einzig und allein) Gott

zuwenden“ sowohl die Seinsart des Geschöpfes ins Bewusstsein gerufen als auch der Sinn des

Daseins hervorgehoben, der sich aus dieser Daseinsart ergibt: „Ich habe die Dschinnen und

die Menschen nur geschaffen, damit sie mich verehren“ (Sure 51, 56). Da sein und

Gottesverehrung sind eins, und für den Menschen erfüllt sich beides zuallererst im

Ritenvollzug, im Gehorsam gegen die auf Gottes Geheiß zurückgehenden Gebote, die

Glaubenspraxis. Den Menschen in solchem Gehorsam zu halten, das ist die zweite Aufgabe

des Verstandes.

In der Nachfolge Abrahams das Gesicht ganz zu Gott zu wenden, das ist die bestmögliche, die

dem Menschen nach Gottes Willen angemessene Glaubenspraxis (vgl. Sure 4, 125).2 In einer

polemischen Passage der Sure 2 trägt Mohammed den Zweiflern und Zögernden die

Ritua lpflichten der von ihm verkündeten Religion vor und stellt ihnen in Aussicht, dass alles,

was sie leisten, durch Gott um ein Vielfaches entgolten wird. Jene glauben den Worten des

Propheten nicht und wenden ein, man müsse Jude oder Christ sein, um ins Paradies zu

gelangen. „Das sind ihre Wunschvorstellungen! Sprich du (d.h. Mohammed) zu ihnen: ‚Bringt

einen Beweis bei, wenn (ihr überzeugt seid) die Wahrheit zu sprechen!‘ Mitnichten! Wer das

Gesicht ganz zu Gott wendet und dabei recht handelt (d.h. die rituellen Pflichten erfüllt), der

wird seinen Lohn bei seinem Herrn vorfinden!“ (Sure 2, 108-112). Indem Mohammed an das

Wirken Abrahams anknüpft, verlieren Judentum und Christentum ihre Heilswirksamkeit. In

aller Schärfe bringen die Verse 64 bis 68 von Sure 3 diesen Gedanken zum Ausdruck; dort

heißt es unter anderem: „Ihr Schriftbesitzer! Auf zu einem Wort in aller Klarheit zwischen

uns und euch! Wir wollen Gott allein verehren und ihm nichts beigesellen; niemand von uns

soll einen (Menschen) zu einem Herrn neben Gott wählen!“ Dies ist eine Anspielung auf die

2 In dieser Glaubenspraxis gibt es infolgedessen nichts Zwanghaftes. Dies ist der tatsächliche Sinn von Sure

2, Vers 256; dieser Vers wird meist falsch wieder gegeben: „Es gibt keinen Zwang im Glauben“, wobei

Glaube auf jede beliebige Religion zu beziehen sein soll, sodass hier die Religionsfreiheit gemeint sein soll.

In Wahrheit geht es in diesem Vers wortwörtlich um eben die Glaubenspraxis, die laut Sure 3, Vers 19

nichts anderes als der Islam ist.

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in Sure 9, Vers 30 f. geäußerte Ansicht, die Juden verehrten Ezra und die Christen den

„Propheten Jesus“ als Söhne Gottes und widmeten ihren Rabbinern und Mönchen einen Kult,

wie er nur dem einen zustehe. Wenn Juden und Christen nicht hören wollten, so lautet es in

Sure 3 weiter, sollten sie wenigstens einräumen, dass die Muslime der wahren abrahamischen

Glaubenspraxis anhingen, seien doch Tora und Evangelium erst lange nach dem Tod

Abrahams entstanden: „Abraham war kein Jude und kein Christ. Er war ein Gottsucher, der

(das Gesicht ganz Gott) zuwandte, er war kein Beigeseller! Am engsten mit Abraham

verbunden sind unter allen Menschen diejenigen, die ihm (zu seinen Lebzeiten) folgten sowie

dieser Prophet (Mohammed) und diejenigen, die gläubig wurden.“

Der absolute Wahrheitsanspruch des Islam, der dank den von Gott vorgeschriebenen Riten

stabilisierten existenziellen Hinwendung zu dem einen alles wirkenden Schöpfer, schärft sich

in der Auseinandersetzung mit den beiden älteren Hochreligionen.3 „Islam“ wird zum

Inbegriff der ursprünglichen, dem Menschen seit jeher von Gott zugedachten Daseinshaltung

(vgl. Sure 30, 30): in unentwegter dankbarer Verehrung auf Gott ausgerichtet, den einen und

einzigen Quell alles Seienden, den einen, der alles in jedem Augenblick nach seinem

Ratschluss bestimmt. Alle Schöpfung ist immer unmittelbar zu Gott, kann gar nicht aus der

Bindung an ihn fallen; alle Schöpfung ist grundsätzlich im Heil, so auch der Mensch. Ihm

freilich mag es widerfahren, dass er in Selbstüberschätzung oder wegen falschen Gebrauches

der Verstandeskraft diese Daseinshaltung aufgibt – sofern Gott dies für ihn so bestimmt.

Wenn Gott es will, wird der Irrende jedoch wieder das Gesicht zu ihm wenden, wieder

„Muslim“ werden. Das dem Verbalnomen „Islam“ zu Grunde liegende Verbum „aslama“ hat

die Bedeutung „eine Sache ausliefern, aufgeben“; im Koran folgt ihm als Akkusativobjekt

meist das Wort „das Gesicht“, ergänzt durch die adverbielle Bestimmung „zu ihm“ oder „zu

Gott“. Oben habe ich diesen Passus stets wörtlich übersetzt: „das Gesicht ganz zu Gott

hinwenden“, es ihm mithin vorbehaltlos „ausliefern“. 4 Um die Abgrenzung gegen die

Schriftbesitzer geht es auch in Sure 3, Vers 20: „Wenn sie mit Worten gegen dich streiten,

sag: ‚Ich wende das Gesicht ganz zu Gott, und auch die, die mir folgen!‘ Und frag jene, die die

Schrift erhielten, und auch den Heiden: ‚Wendet auch ihr ganz?‘ Und wenn sie ganz wenden,

dann haben sie den rechten Weg gefunden, und wenn sie sich abkehren – nun, dir obliegt

allein das Ausrichten der Botschaft!“ Dieser Vers zeigt sowohl den ganzen Ausdruck als auch

die elliptische Form, der das Objekt und die abverbielle Bestimmung fehlen: Der Übergang

von der ursprünglichen transitiven Bedeutung des Verbums „aslama“ zum objektlosen

Gebrauch im Sinne von „Dem Islam beitreten“ kündigt sich an. Aus dem Partizip aktiv

„Muslim“, „jemand, der (das Gesicht ganz zu Gott) gewendet hat“, entwickelt sich die

Bezeichnung für den Bekenner der von Mohammed gestifteten Religion.

3 In Sure 5, Vers 48 wird Mohammed davor gewarnt, nach dem Erhalt der Offenbarungsschrift, die die

älteren Offenbarungen bestätige, den irrigen Auslegungen der Juden und Christen zu folgen. Wenn Gott

gewollt hätte, hätte er aus Juden, Christen usw. eine einzige – im islamischen Sinne rechtgläubige –

Gemeinschaft gemacht; er wollte aber alle auf die Probe stellen, und alle, auch diejenigen, die zu falschen

Auslegungen gelangten, werden am Jüngsten Tag ihr gerechtes Urteil entgegennehmen. Auch hier geht es

um die Überlegenheit des Islam, nicht um die Gleichberechtigung aller Religionen, wie Hofmann, Murad:

Der Islam, München 2001, S.73f. suggeriert; um den von ihm intendierten Sinn von Sure 5, Vers 48 zu

erhalten, lässt er den ersten Teil fort. Auch der von Hofmann angeführte Beleg Sure 18, Vers 29 lässt der

vermeintlichen Glaubensfreiheit eine massive Drohung mit Höllenstrafen folgen, die diejenigen treffen

werden, die nicht die „wahre“ Religion wählen.

4 Im vorhin erörterten mekkanischen Beleg für Abrahams Gotteserkenntnis (Sure 6, 79) wird der Akt des

Hinwendens des Gesichtes zu Gott noch mit einem anderen Verbum bezeichnet. Dieser Umstand erhärtet

unseren Befund, dass der Begriff „Islam“ sein klares Profil in medinensischer Zeit gewinnt.

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  1. Die gesellschaftliche und politische Verwirklichung der islamischen

Heilslehre

Wie alle Kreatur ist der Mensch unmittelbar zu Gott und daher im Heil. Sofern er nach Gottes

Ratschluss den Verstand richtig gebraucht, hält er an der einzig wahren Glaubenspraxis fest

und handelt somit gut und richtig (vgl. Sure 29, 45). Damit dies nicht, wie bei der übrigen

Kreatur, unbewusst geschehe, umfasst Gottes Bestimmungsmacht, seine Fügung, auch das

Gesetz, die Scharia. Das Gesetz ist der für den Muslim wichtigste Teilbereich des Wissens,

das Gott zuallererst Adam und darauf allen weiteren Propheten in unveränderter Weise

übermittelte; Gott lehrte Adam die Namen aller geschaffenen Dinge und Wesen und befähigte

ihn dadurch, die Stellvertreterschaft Gottes auf Erden wahrzunehmen (Sure 2, 30-33).5 Die

unverbrüchliche Hingewandtheit zum Einen, die Treue zu jenem jenseits menschlicher

Spekulation und Erfindungskraft liegenden Wissen und die genannte Stellvertreterschaft

bilden einen geschlossenen Argumentationszusammenhang, in dem die muslimischen

Vorstellungen von Individuum, Gesellschaft und Staat verankert sind. Im Koran wird dieser

Zusammenhang auf unterschiedliche Weise verdeutlicht, etwa wenn es mehrfach heißt, alle

Streitfälle seien zur Entscheidung „Gott und seinem Gesandten“ vorzulegen (z.B. Sure 4, 59

und 83), denen man Gehorsam schulde (z.B. Sure 8, 20 und 46); am stärksten wirken in dieser

Hinsicht die verheißungsvollen Worte von Sure 3, Vers 110: „Ihr seid die beste Gemeinschaft,

die für die Menschen hervorgebracht wurde. Ihr befehlt das Billigenswerte und verbietet das

Tadelnswerte und glaubt an Gott.“

Hier empfiehlt es sich, für einen Augenblick in das Alte Testament hinüberzuschauen. In

Genesis 2, Vers 19 f. wird erzählt, wie Gott aus Erde alle Tiere bildete und dann vor Adam

brachte, damit dieser sehe, wie er (d.h. Adam) sie nennte; denn wie der Mensch jedes Tier

nennen würde, so sollte es heißen. Und der Mensch gab einem jeden Vieh und Vogel unter

dem Himmel und Tier auf dem Felde seinen Namen.“ Adam nimmt durch den Akt der

Namengebung die Schöpfung so in Besitz, dass er selber für deren Wohl und Wehe die

Verantwortung trägt. Gott ruht nach Vollendung des Schöpfungswerkes, das so viel

Seinsmacht besitzt, dass es in sich selber Bestand hat. Der Mensch freilich ist nicht fehlerfrei,

nicht sündlos, weswegen Gott immer wieder in das irdische Geschehen eingreift, nach

christlichem Glauben am radikalsten durch die Entsendung seines eigenen Sohnes, des

Erlösers, der die Menschen in ihrer Fehlbarkeit annimmt.

Im Koran ist es Gott selber, der Adam alle Namen lehrt; allein dank dem von Gott selber

übermittelten Wissen ist Adam Stellvertreter des Einen in der Schöpfung, und zwar eben weil

ihm im „Islam“, im Zustande der vollkommenen Hingewandtheit zu Gott, kein Abweichen

von dem möglich ist, was Gottes Fügung in jedem Augenblick bestimmt. Als „Muslim“ ist

der Mensch demnach von jeglicher persönlicher Entscheidung zwischen gut und böse

entlastet. Indem er das Diesseits durchwandert, ist er nicht etwa gehalten, zwischen beidem in

eigener Verantwortung zu wählen, sondern ihn trifft die viel weiter reichende Forderung, die

Hinwendung zu Gott auf Dauer zu stellen und damit in letzter Konsequenz auf jegliche

Autonomie zu verzichten.

Die Zugehörigkeit zum Gemeinwesen der Muslime, dem besten, das für die Menschen

gegründet wurde (Sure 3, 110), zeigt sich in der Ausübung der aus der abrahamischen

Hinwendung zu Gott folgenden Riten; wer diese unterlässt, kann nicht als Muslim betrachtet

werden. Hieraus resultiert zweierlei: Der Zweck des Gemeinwesens ist die Sicherung des

Ritenvollzugs; nur Muslime können Mitglieder dieses Gemeinwesens sein. Betrachten wir

5 Nagel, Tilman: Das islamische Recht. Eine Einführung, Westhofen 2001, S.3-92 und 270f.

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zunächst den letzteren Gesichtspunkt! Nach allem, was im Koran über Juden und Christen

und deren Entfernung vom „Islam“ gesagt wird, leuchtet es ein, dass sie allenfalls in inferiorer

Position geduldet werden können. Mit der von Mohammed ins Werk gesetzten Rückkehr zur

von Gott selber gewünschten Form der Riten haben diese Gemeinschaften ihre

Daseinsberechtigung verloren. Darum sollen die Muslime laut Sure 9, Vers 29 gegen sie

kämpfen, bis sie bezwungen sind und demütig den ihnen auferlegten Tribut zahlen. Das herbe

Schicksal der jüdischen Stämme in Medina, die aus ihren Besitzungen vertrieben, schließlich

sogar getötet und in die Sklaverei verkauft wurden, belegt den Furor, mit dem Mohammed

und seine Anhänger dem nachkamen, was sie als ein göttliches Gebot verstanden. Noch zu

seinen Lebzeiten schloss Mohammed Verträge mit arabischen Stämmen, in denen das

Christentum Fuß gefasst hatte; die Abkommen sahen vor, dass jene zwar weiter ihren Kult

ausüben durften, jedoch auf den Neubau von Gotteshäusern und andere Maßnahmen zur

Sicherung der Zukunft des Christentums verzichten mussten. Die bei Mohammeds Tod

bereits einsetzenden Eroberungskriege, auf deren Verlauf und machtpolitische Hintergründe

hier nicht eingegangen wird, dienten dem medinensisch-islamischen Selbstverständnis

entsprechend nicht der Ausbreitung der von Mohammed verkündeten Religion; sie waren

Raubzüge, die, dem altarabischen Brauch fo lgend, die Hebung des Prestiges der eigenen,

nunmehr religiös definierten Solidargemeinschaft bezweckten. Die erstaunlich raschen

Erfolge führten dazu, dass riesige Gebiete mit andersgläubiger Bevölkerung unter islamische

Oberhoheit gerieten. Die hiermit verbundenen Probleme suchte man im Sinne des absoluten

Wahrheitsanspruches des Islam zu regeln; den Besiegten wurden Tribute auferlegt, außerdem

wurden ihnen bestimmte Verhaltensweisen vorgeschrieben, die ihren niederen Rang zum

Ausdruck bringen sollten. Vor allem büßten sie die Wehrfähigkeit ein und galten fortan als

„Schutzgenossen“ der Eroberer.6 Es dauerte etliche Jahrzehnte, bis die Unterworfenen in

nennenswerter Zahl zum Islam konvertierten, was ihnen übrigens nicht leicht gemacht wurde,

mussten sie sich doch zunächst einem arabischen Klan affiliieren lassen. Dem islamischen

Staat war an solchen Übertritten nicht gelegen, zahlten die betreffenden doch als Muslime

wesentlich geringere Abgaben. De facto hat sich in allen islamischen Staaten bis heute der

mindere Rang der Andersgläubigen gehalten, in manchen auch de jure.

Der Daseinszweck des islamischen Gemeinwesens ist die Aufrechterhaltung der

Glaubenspraxis. In den älteren Suren werden lediglich zwei Riten genannt, das Gebet und die

Läuterungsgabe, die „Zakat“; letztere war ursprünglich eine Bußabgabe, die eingezogen

wurde, um ein Besitzstreben zu sühnen, das über den von Gott jedem Geschöpf

zugemessenen Lebensunterhalt hinausging und somit die „Hingewandtheit zu Gott“

gefährdete. In Medina kamen das Ramadan-Fasten und die von Mohammed nach Maßgabe

seiner Heilslehre neu geregelten Pilgerriten hinzu. Zusammen mit dem Glaubensbekenntnis

bilden diese die Fünfheit der Ind ividualpflichten, die fünf Säulen, auf denen nach einem seit

der Mitte des 7. Jahrhunderts bezeugten Prophetenwort der Islam errichtet sei. Dass diese in

einer gültigen, d.h. von Gott als Jenseitsverdienst angerechneten Form vollzogen werden

können, ist seit der Zeit Mohammeds die erste Sorge islamischer Machtausübung. In den

durch ihn selber in Medina geleiteten gemeinschaftlichen Gebeten kam die Herrschaft „Gottes

und seines Gesandten“ sinnfällig zum Ausdruck, und aus der Tatsache, dass Mohammed

unmittelbar vor seinem Tod seinen alten Gefährten Abu Bakr damit betraut hatte, ihn in dieser

Aufgabe zu vertreten, leitet sich nach sunnitischer Lehre die Legitimität des Kalifats Abu

Bakrs ab. Islamische Herrschaft ist die Wahrnehmung der religiös-politischen Funktionen, die

Mohammed in unübertrefflicher Weise in Medina erfüllte. Der Zwist zwischen den

verschiedenen islamischen Richtungen gilt nicht der Frage, ob dies so sei, sondern allein

darum, wie dies am besten zu erreichen sei; so bestreiten die Schiiten trotz dem erwähnten

6 Ebd., S.93-112.

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Auftrag des Propheten, dass Abu Bakr zur Ausübung der Herrschaft befugt gewesen sei, weil

ihm wegen mangelnder verwandtschaftlicher Nähe zu Mohammed das Charisma gefehlt habe.

Ali, der Vetter und Schwiegersohn des Propheten, hätte eigentlich zum Kalifen ausgerufen

werden müssen; die machtbesessenen alten Genossen Mohammeds hätten dies in frevlerischer

Weise verhindert.

Zwei „Pflichten der genügenden Anzahl“ stellen sicher, dass der Daseinszweck des

Gemeinwesens, die Gewährleistung der Erfüllung der Individualpflichten, nicht verfehlt wird:

der Dschihad und der Freitagsgottesdienst. Der Herrscher hat dafür zu sorgen, dass stets eine

genügend große Zahl an Muslimen dem Kampf gegen die Andersgläubigen nachgeht, um das

„Gebiet des Islam“ auf Kosten des „Gebietes des Krieges“ auszudehnen und dadurch den

Bestand des Gemeinwesens immer besser abzusichern. Je mehr die Notwendigkeit hierfür

schwand, desto weniger wurde dieser Kampf durch die Herrscher selber gefördert; er konnte

die Form privater Unternehmungen erhalten, die mit dem Wunsch nach Erhöhung von

Jenseitsverdienst begründet wurden. Im Freitagsgottesdienst, der ursprünglich nur in einer

bestimmten Moschee einer Ortschaft oder eines Stadtviertels abgehalten werden durfte,

enthüllt sich besonders deutlich der religiös-politische Charakter des islamischen

Staatswesens.7 Mohammed, später der Kalif oder sein Statthalter an dem jeweiligen Ort,

leiteten ihn, und die Beter bekundeten durch ihre Anwesenheit ihre Loyalität gegen „Gott und

seinen Gesandten“ bzw. dessen Nachfolger und deren Bevollmächtigte. Heute ist in den

meisten islamischen Ländern der Unterschied zwischen den einfachen und den zur Abhaltung

des Freitagsgottesdienstes berechtigten Moscheen geschwunden; dies ist das Ergebnis einer

Entwicklung, die schon im ausgehenden Mittelalter einsetzt, deren Gründe hier aber nicht

erörtert werden können.

Die innere Islamisierung des eroberten Machtbereiches begann, wie schon erwähnt, mit

einiger Verzögerung. Neben der Kadi-Gerichtsbarkeit, deren Aufbau um 800 abgeschlossen

ist, bildeten sich weitere Institutionen heraus, die stärker noch als erstere im Alltag

gegenwärtig waren und sind und das Denken und Empfinden der Muslime weit entschiedener

prägen. So hatte der Marktvogt nicht allein die Aufgabe, den Gang der Geschäfte zu

kontrollieren, sondern war im weitesten Sinne für die Unterwerfung des öffentlichen Raumes

unter die islamische Sittlichkeit zuständig; in Saudi-Arabien und Iran existieren noch bzw.

wieder Einrichtungen, deren Beauftragte, auch ohne Scheu vor der Privatsphäre und nicht

selten brutal, ihre diesbezüglichen Vorgaben durchsetzen. Nicht zu vergessen ist der

nichtinstitutionalisierte Druck zu einem scharia-konformen Verhalten, den der aufmerksame

Beobachter in der islamischen Welt und auch unter den in Deutschland lebenden Muslimen

allenthalten bemerkt. Schließlich ist jedes Glied der „besten Gemeinschaft“ aufgerufen, „das

Billigenswerte zu befehlen und das Tadelnswerte zu verbieten“ (Sure 3, 110).

Der Vollzug der Individualpflichten und der „Pflichten der genügenden Anzahl“ ist durch die

Scharia, das durch Gott gesetzte Recht, geregelt, desgleichen alle vertraglichen Verhältnisse,

die Muslime mit ihresgleichen oder Andersgläubigen eingehen, sowie die Strafen. Die

Scharia basiert auf dem Koran und auf der sich ab der Mitte des 7. Jahrhunderts

herausbildenden Überlieferung vom normsetzenden Reden und Handeln Mohammeds. Die

Methoden der Auslegung und Anwendung dieser Quellen muss der Kadi beherrschen, jedoch

nur insoweit, als seine Amtsgeschäfte betroffen sind. Spätestens im 11. Jahrhundert ist die

Islamisierung der Gesellschaft so weit fortgeschritten, dass die Überzeugung dominiert, es

7 Zum Charakter des islamischen Staatswesens und zu seiner Entwicklung von den Anfängen bis in die

Gegenwart vgl. Nagel, Tilman: Staat und Glaubensgemeinschaft im Islam. Geschichte der politischen

Ordnungsvorstellungen der Muslime, 2 Bände, Zürich/München 1981.

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gebe keinen Bereich im Leben eines Muslims, der nicht dem Urteil der Scharia unterliege.

Wenn er am Jüngsten Tag vor Gott bestehen will, dann muss er darauf bedacht sein, auch die

nebensächlichste Lebensregung nach Maßgabe der Botschaft des Korans und vor allem des

überlieferten Vorbildes des Propheten zu überprüfen. Ihm dabei Hilfe zu leisten, ist die

Aufgabe des Muftis, der nun einen offiziellen Status gewinnt. Ihn kann der Muslim zu allen

erdenklichen Problemen befragen, die ihn auf dem Weg durch das Diesseits zum Endgericht

bedrängen mögen.

Vor allem auch die Herrscher bedürfen des Rates des Muftis. Sie stehen zwar, wie auch

immer legitimiert, in der Nachfolge Mohammeds. Die auf der Scharia fußende islamische

Staatstheorie befasst sich aber nicht mit der Frage, auf welche Weise sie ihr Amt auszuüben

haben. Ob eine von ihnen getroffene Anordnung der Scharia entspreche oder nicht, müssen

ihnen die Muftis sagen. Mit anderen Worten: Die Muftis sind es, die Gewähr leisten können

und müssen, dass der Daseinszweck des islamischen Gemeinwesens und des Machtapparats

der „besten Gemeinschaft“ erreicht wird und gewahrt bleibt. Sie können zur Lösung dieser

Aufgabe auf ein noch heute wachsendes Schrifttum von riesigen Ausmaßen zurückgreifen,

indem die Lebenswirklichkeit von der kleinsten ritualrechtlichen Finesse bis hin zu Fragen

von staats- und gesellschaftspolitischer Bedeutung auf den Koran und die

Prophetenüberlieferung zurückbezogen werden. Die Diskussionen, die in diesem Schrifttum

geführt werden, beschränken sich jedoch nicht auf einen kleinen Kreis Spezialgelehrter; in

popularisierter Form erreichen sie jeden Moscheeprediger und zahllose an ihrer Religion und

ihrem Jenseitsschicksal interessierte Laien und bewirken, dass sich die islamische Auslegung

der Welt nicht verflüchtigt.

  1. Islamische Heilslehre und säkularisierte Gesellschaft

Seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts sahen sich zunächst das Osmanische Reich, dann auch

andere islamische Staaten genötigt, zumindest in Teilen die Organisationsformen zu

übernehmen, die die westliche politische Zivilisation entwickelt hatte. Auch mischten sich die

europäischen Großmächte in die inneren Angelegenheiten dieser Staaten ein und setzten

beispielsweise durch, dass die Osmanen sich eine Verfassung gaben, in der die Gleichheit

aller Untertanen des Sultans ohne Ansehung ihrer Religion verfügt wurde. Als ab der Mitte

des

  1. Jahrhunderts die Kolonialreiche zerfielen, stand es außer Frage, dass die Territorien mit

mehrheitlich muslimischer Bevölkerung wie alle übrigen das westliche Muster des Staates

übernehmen würden. Dies war möglich, weil es, wie angedeutet, keine islamische Theorie des

Staatsaufbaues gibt und weil der Daseinszweck des islamischen Gemeinwesens ja nicht

grundsätzlich angetastet wurde. Charismatische Führer wie Nasser weckten zudem

hochgespannte Hoffnungen auf eine rasche Angleichung der Lebensverhältnisse des

einfachen Mannes an diejenigen im Westen und auf eine machtvolle und prestigereiche Rolle

der „Dritten Welt“. Kritik am Abweichen vom Islam, wie sie beispielsweise in Ägypten die

Moslembrüder äußerten, konnte vorerst noch mundtot gemacht werden. Sie ließ sich aber

nicht mehr unterdrücken, als Ende der 60er-Jahre abzusehen war, dass die Erwartungen

enttäuscht werden würden. War nicht alles Unheil, an dem die islamische Welt so

offenkundig litt, dem Umstand zuzuschreiben, dass man sich, verführt oder gedrängt durch

den Westen, von den Prinzipien der „besten Gemeinschaft“ abgewandt hatte? Die iranische

Revolution war die radikalste Antwort auf diese Frage. Andere islamische Staaten entgingen

diesem Schicksal, indem ihre politische Elite sich einer islamischen Rhetorik zu bedienen

lernte und zahlreiche Kompromisse mit den Kräften der Kritik einging. Pakistan, als ein

islamischer Staat gegründet, jedoch einem Parlamentarismus nach britischem Vorbild

17

verpflichtet, schuf sich Organe, die den islamischen Charakter aller Gesetze sicherstellen

sollten. Der Türkei schließlich gelang es, einen Teil der islamischen Opposition nach Europa,

vorwiegend nach Deutschland zu exportieren, wo unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit

alle Möglichkeiten der Agitation offen stehen. In der islamischen Welt hat der seit dem 19.

Jahrhundert dorthin verpflanzte Säkularismus nach allem, was sich heute erkennen lässt, nur

schwache Wurzeln schlagen können, wenn im Einzelnen auch Unterschiede zu beobachten

sind. Was meist erhalten blieb, sind die aufgepfropften Formen des Staatsaufbaues; selbst im

Iran existiert der Parlamentarismus als Hülse fort; die Entscheidungen und Gesetze, die er

hervorbringt, können aber nur Gültigkeit erlangen, wenn sie die Zustimmung eines nicht aus

freien, allgemeinen, geheimen Wahlen hervorgegangenen Gremiums islamischer Gelehrter

gefunden haben.

Der Säkularismus wurde in der islamischen Welt in der Regel nicht einfach abgelehnt; er

wurde vielmehr in einer charakteristischen Weise, die auf die koranische Heilslehre

zurückgreift, umgedeutet und aufgelöst. Dies sei kurz an einigen Schlüsselbegriffen der

westlichen politischen Zivilisation verdeutlicht, deren Grundlage das Konzept des autonomen

Menschen ist, der seine Würde in sich selber trägt. So ist es im modernen religiös-politischen

Schrifttum des Islam nahezu ein Gemeinplatz, dass die Freiheit des Individuums sich allein

im Islam verwirkliche; denn Islam meine, dass der Einzelne sich zu seinem Schöpfer wende

und sich damit aller Bindungen an diesseitige, wie wir gehört haben, scheinbar Mächte

entledige. Ebenso garantiere allein die islamische Gesellschaft die Gleichheit ihrer Glieder,

nämlich weil sie alle in einem gleichen, unmittelbaren Verhältnis zu ihrem Schöpfer stehen

und keinerlei das Heil vermittelnde Personen oder Instanzen, d.h. Priester oder Kirchen,

bekannt seien. Deshalb wäre es widersinnig, die Religionsfreiheit auf die Möglichkeit des

Austritts aus der islamischen Glaubensgemeinschaft auszudehnen, denn die Solidarität der

Muslime darf es nicht dulden, dass einer der ihren in eine Gesellschaft von Unfreien und

Ungleichen gerate.8 Desweiteren sei jedes demokratische System eine Despotie, solange von

Wahlen unabhängige Fachleute nicht überprüfen könnten, ob alle Entscheidungen der Scharia

entsprächen; nur sofern dies der Fall sei, könne man sagen, dass Gott die ihm allein

vorbehaltene Bestimmungsmacht überlassen bleibe. Die Autonomie des Menschen nach

westlichem Muster fordern, heißt in dieser Sicht, ihm den Blick auf Gott, den alles

Schaffenden und Lenkenden, zu ve rstellen und ihn damit sich selber zu entfremden; nur im

Islam sei eine solche verhängnisvolle Entfremdung aufgehoben. – Säkularisierung meint die

Herauslösung der gesellschaftlichen und politischen Gegebenheiten aus einem religiösen

Begründungszusammenhang; die in der Neuzeit auf diese Weise gewonnenen

Schlüsselbegriffe der modernen westlichen politischen Zivilisation werden in ihrer

islamischen Auslegung wiederum in einem religiösen Begründungszusammenhang verankert

und dadurch ihres eigentlichen Sinnes beraubt.9

Die bei weitem am häufigsten zu beobachtende Haltung, die die Muslime gegenüber

säkularisierten Gesellschaften einnehmen, ist mit den obigen Beispielen bereits in den

Grundzügen beschrieben. Alle zivilisatorischen Errungenschaften des neuzeitlichen Westens,

deren Annehmlichkeiten sich großer Wertschätzung erfreuen und ohne Bedenken genutzt

werden, lassen sich als „islamisch“ begreifen, da sie sich dem einst Adam übergebenen

8 Mit diesem Argument wird gerechtfertigt, dass die Muslime selber zwar das Recht auf Missionierung

besitzen, es aber allen anderen Religionen vorenthalten müssen. Deshalb erhebt sich von muslimischer

Seite nicht der geringste Einwand gegen den von den Taliban eröffneten Prozess gegen die Mitglieder der

Organisation „Shelter Now“, Menschen, die unter Einsatz ihres Lebens das von den Taliban zu

verantwortende Elend zu lindern suchten.

9 Vgl. Nagel, Tilman: Islam. Die Heilsbotschaft des Korans und ihre Konsequenzen, Westhofen 2001, §§ 85-

95.

18

Wissen verdanken; erst im islamischen Zusammenhang finden sie mithin den ihnen

angestammten Platz. Die in der populären europäischen Schriftstellerei über den Islam so

häufige Schwärmerei von den Leistungen seiner Kultur im Mittelalter, die damals der

europäischen haushoch überlegen gewesen sei, bestärken viele Muslime in dieser Meinung.

Wären nicht die Kreuzzüge und dann der Kolonialismus gewesen, hätte dann nicht die „beste

Gemeinschaft“ auch alles dies hervorgebracht und noch viel mehr? Und das ohne die

negativen Folgeerscheinungen, die den angeblich durch und durch materialistischen Westen,

und nur diesen, heimsuchen! Denn menschliches Wissen und Können und göttliches

Bestimmen werden im Islam ja nicht in einen Widerspruch zueinander treten. Aus dieser

Überzeugung heraus belehrte die eingangs erwähnte muslimische Studentin die Zuhörer

darüber, dass jegliche „gute“ Behandlung „islamisch“ sei. Dies ist freilich ein recht harmloses

Beispiel. Vor allem wenn es um die Wahrnehmung von politischen Interessen innerhalb

säkularisierter Gesellschaften geht, scheut man nicht vor intellektuellen Unredlichkeiten

zurück, um die Vereinbarkeit des Islam mit deren Grundlagen zu behaupten. So kann man aus

dem Munde von Muslimen immer wieder hören, im Islam herrsche Religionsfreiheit, gelte ein

absolutes Tötungsverbot, habe es nie Angriffskriege gegeben usw. Durch besonderen Eifer in

dieser Hinsicht zeichnet sich der Konvertit Murad Hofmann aus. Die Haltlosigkeit solcher

Thesen, die die tiefe Kluft zwischen Islam und Säkularismus verschleiern sollen, lässt sich

leicht aufdecken, wenn man die islamische Geschichte kennt, die angeführten Koranverse

oder Versfragmente in ihren Zusammenhang stellt und schließlich die Prophetenüberlieferung

heranzieht. Zu unserem Thema etwa führt Ho fmann aus: Im Sinne eines Konfliktes zwischen

Herrschenden und Religionsgelehrten habe es immer einen Säkularismus im Islam gegeben,

nicht jedoch im Sinne eines Laizismus, der die Religion aus dem öffentlichen Raum

verbanne; der Islam verlange nur, dass „Religion und Staat harmonisch aufeinander bezogen

und bis zu einem gewissen Grad integriert werden, wie dies in der Bundesrepublik

Deutschland der Fall ist“; eine islamische Regierung habe allerdings Vollstrecker der Scharia

im weitesten Sinne zu sein. Dazu bleibt nur zu bemerken, dass Säkularismus etwas ganz

anderes ist als der genannte Konflikt und dass die von Hofmann verschwiegenen islamischen

Deutungen von Freiheit, Gleichheit usw. weit jenseits unseres Grundgesetzes liegen.10

Unter den Muslimen, die in säkularisierten Gesellschaften leben, sehen sich freilich nicht alle

zu einem Sacrificium intellectus der von Hofmann vorgeführten Art genötigt; sie gehen ihrem

Broterwerb nach, erfüllen ihre Ritualpflichten und wissen im Übrigen die Vorzüge einer

freien Gesellschaft zu schätzen. Andere scheinen die Fragwürdigkeit der eben dargelegten

und vergleichbarer Argumentationen zu durchschauen und verfangen sich in einer radikalen

Ablehnung des Säkularismus, dessen Vernichtung sie anstreben, womöglich auch unter

Anwendung von Gewalt. Die Übergänge zwischen den drei Positionen des stillschweigenden

Billigens, des islamischen Uminterpretierens und des Verwerfens des Säkularismus sind

fließend, sodass die heute übliche Unterscheidung zwischen „islamisch“ und „islamistisch“

keine Definitionskraft und erst recht keine Handlungsmaxime in sich birgt. Was Not tut, ist

die Selbstverständigung der „geborenen“ Mitglieder der offenen Gesellschaft über die

Normen, auf denen diese beruht; eine solche Verständigung ist angesichts der

Herausforderung geboten, die das Einströmen einer zahlenmäßig bedeutenden Minderheit

darstellt, der diese Normen fremd sind. Es geht nicht an, dass sich die Politiker und

Meinungsmacher mit dem Palliativ zufrieden geben, der Islam sei durch und durch tolerant,

verbiete das Töten von Menschen, lasse nur Verteidigungskriege zu, habe also mit Gewalt

nichts zu tun. Die in seinem Namen agierenden terroristischen Verbände, die in seinem

10 Hofmann, Murad: Der Islam, S.76f.

19

Namen verübten Anschläge stoßen nämlich in der veröffentlichten Meinung der islamischen

Welt keineswegs auf einhellige Verurteilung, auch nicht bei religiösen Würdenträgern!11

Unbedingt erforderlich ist zudem eine offene und sehr eingehende Debatte mit den in

Deutschland existierenden islamischen Vereinigungen über deren Haltung zum Grundgesetz.

Es genügt nicht, etwa die Erklärung von Millî Görüþ, man erkenne dessen Normen an, mit

Wohlwollen zu vermerken; vielmehr muss sorgfältig ausgelotet werden, was dieser auf die

Ausbreitung des Islam hinarbeitende Verband mit einer solchen Erklärung eigentlich meint

und vor allem wie nach seiner Ansicht die Normen des Grundgesetzes mit den Lehren des

Islam zum Einklang gebracht werden sollen. Um eine solche Übereinstimmung

herbeizuführen, müssten wesentliche Partien des Korans und der Prophetenüberlieferung für

nicht mehr gültig erklärt werden; insbesondere den zahlreichen Koranstellen und

Prophetenworten, die zur Gewaltanwendung gegen Andersgläubige auffordern (etwa Sure 9,

Vers 5 und 29) und den absoluten Geltungsanspruch des Islam verfechten, sowie den

ebenfalls zahlreichen Belegen für die inferiore Stellung der Frau wäre ohne Wenn und Aber

die ewige Geltung abzusprechen.12 Mit anderen Worten: Den in einer säkularisierten

Gesellschaft lebenden und deren Entfaltungsmöglichkeiten genießenden Muslimen ist

zuzumuten, dass sie zwischen überlieferter Geschichte und verpflichtender Wahrheit

unterscheiden lernen und sich dadurch aus dem Käfig von Maximen und Denkweisen

befreien, über die die Zeit längst hinweggegangen ist. Falsche Rücksichten auf die religiöspolitischen

Interessen der Glaubensbrüder in den islamischen Ländern dürfen niemanden

daran hindern, diesen langwierigen und dornenvollen Weg zu betreten, an dessen Ende erst

die in die säkularisierten Gesellschaften des Westens eingewanderten Muslime dort auch

wirklich angekommen sein werden.

Auch die Aufgaben der offenen westlichen Gesellschaften sind weder gering noch bequem,

sondern verlangen Beharrlichkeit und Standhaftigkeit gegen Anfeindungen. Die Eliten, vor

allem die zuständigen Entscheidungsträger, müssen sich dazu durchringen, sich so weit mit

dem Islam zu befassen, dass sie die Denkweise ihrer muslimischen Ansprechpartner zu

verstehen vermögen. Sie müssen den Mut haben, eine vielseitige Nutzung der bestehenden

Bildungseinrichtungen zum Zwecke der Integration der Zuwanderer durchzusetzen; und sie

müssen ferner den Mut haben, im Interesse der Angehörigen der säkularisierten Gesellschaft

die Grenzen aufzuzeigen und zu schützen, die Zuwanderer respektieren müssen, die die

materiellen und ideellen Werte ebendieser Gesellschaft beanspruchen. Nicht zuletzt müssen

die Entscheidungsträger sich davor hüten, das in Europa seit der Aufklärung weit verbreitete

Bild von der Liberalität und Fortschrittlichkeit des „wahren“ Islam mit der Wirklichkeit zu

verwechseln. Wissen sie nicht zwischen Bild und Wirklichkeit zu unterscheiden, dann werden

sie ebenjenen Muslimen in den Rücken fallen, die sich, selbst in Europa vielfach von ihren

11 Ägypten betreffend vgl. Weidner, Stefan: Muslimisch korrekt. Die arabischen Intellektuellen und die

Solidaritätsfalle, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 23.10.2001, S.49.

12 Der Sudanese Mahmud Mohammed Taha versuchte, die Textpartien des Korans, die die inferiore Stellung

der Frauen und den Krieg gegen Andersgläubige vorschreiben sowie Muslimen als einzige Abgabe an den

Staat die äußerst geringe „Zakat“ abverlangen, als zeitgebundene, der heutigen Wirklichkeit nicht mehr

entsprechende Offenbarungen zu erweisen; nach Taha enthält der Koran neben solchen nicht mehr gültigen

Aussagen andere, deren Inhalt allgemeine ethische Maximen seien. Taha wurde wegen seiner Lehren im

Januar 1985 hingerichtet (vgl. Taha, Ibrahim: Mahmud Mohammed Taha, Märtyrer des Versuchs einer

Erneuerung des islamischen Denkens im Sudan, aus dem Arabischen übersetzt von Peter-Anton von Arnim,

in: Internationales Afrikaforum 4/1994, S.353-365). Dass Millî Görüþ oder eine andere islamische

Vereinigung in Deutschland gegen dieses Urteil und seine Vollstreckung ihre Stimme erhoben hätte, davon

ist mir nichts bekannt geworden.

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Glaubensbrüdern bedroht, um eine tatsächliche Anpassung des Islam an eine offene

Gesellschaft bemühen.

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