Hohe Haftstrafen für Heroinhändler

Lisa-Maria Röhling   –   30.09.2016

Zum Abschluss wurde es noch einmal voll im Gerichtssaal 218 des Bremer Landgerichts. Die sieben Angeklagten und neun Verteidiger mussten sich für die Urteilsverkündung eng zusammen setzen. Damit endete die 14-monatige Hauptverhandlung eines komplizierten Betäubungsmittelprozesses. Das Ergebnis ist eindeutig: Die angeklagten Männer, von denen fünf in Bremen wohnen, müssen zum Teil hohe Haftstrafen verbüßen – und das Gericht ist unzufrieden mit dem komplizierten und zähen Verlauf der Strafsache.

Von vier bis zu acht Jahren und neun Monaten Haft ist die Spannbreite der Verurteilungen gegen die sieben Männer zwischen 32 und 49 Jahren, die der Vorsitzende Richter Kellermann am Freitag verkündete. Das Gericht sieht es nach 54 Verhandlungstagen als erwiesen an, dass sie zwischen Dezember 2014 und Februar 2015 knapp zehn Kilogramm Heroin beschafft und den Weiterverkauf der Drogen in die Wege geleitet haben. Was allerdings ganz genau geschah, das bleibt für das Gericht unklar, denn die tatsächliche Faktenlage ist zu schwach, um den exakten Verlauf der Ereignisse zu rekonstruieren.“ (…)

Schon die ersten Tage vor Gericht erwiesen sich als kompliziert: Die fünf Türken, der Bulgare und der Deutsch-Türke verstehen nur wenig Deutsch, alles musste simultan übersetzt werden. Das führte schon am ersten Verhandlungstag zum Eklat, denn die Dolmetscher kamen mit dem Übersetzen nicht hinterher, gegen eine der Dolmetscherinnen wurde sogar ein Befangenheitsantrag gestellt.

Landgericht lässt keine Milde walten

Die Umstände der Planung und der Tatdurchführung bleiben zwar unübersichtlich, allerdings sind die Urteile sehr eindeutig: Drei Männer erhielten Haftstrafen wegen Beihilfe zum Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, zwei wurden für den Handel mit Betäubungsmitteln verurteilt. Über die beiden Männer, die die Einfuhr der Drogen nach Deutschland organisiert haben sollen, wurden die höchsten Haftstrafen von sieben Jahren und elf Monaten sowie von acht Jahren und neun Monaten verhängt.

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