Grüne Verkehrungen

Die Grünen starten mal wieder einen Totalangriff auf die Familie, indem sie sie durch Erweiterung auflösen wollen. Sie fordern: Ein Kind vier Eltern!

Und wieder instrumentalisieren sie hierfür die Kinder, in deren Sinne sie ihre Forderung angeblich aufstellen. Dabei geht es ihnen in ihrem Papier nicht um das Kind, sondern um Erwachsene und deren Wünsche, die mit den Bedürfnissen von Kindern meist wenig zu tun haben. Gerade „Wunschkinder“ erleben diese ungute Objektivierung im Verlauf ihrer Kindheit nur zu oft. Sie werden mehr als andere Kinder geschurigelt, damit sie dem erträumten Ideal entsprechen. Sie sind die lebenden Pupperl unreifer Mütter und Väter. Sie wurden für diese Eltern geboren und sollen nun deren psychische Defizite und Heileweltphantasien auffüllen.

Doch diese Kindersorgen interessieren die Grünen nicht. In ihrem Papier geht es ihnen von Anfang bis Ende um die Wünsche Erwachsener, in deren Umkreis ein Kind lebt. Vorneweg geht es ihnen um homosexuelle Partnerschaften, aber auch um freundschaftliche Beziehungen, Scheidungseltern, Wohngemeinschaften und anderem, also Leute, die allesamt mal ein Kind betreuen und betutteln. Sie nennen das Mehrelternkonstellation. Und selbstverständlich geht es ihnen hierbei auch um Staatsknete. Der Staat soll die zwei hinzukommenden Eltern mit Kindergeld und sonstigem alimentieren. Denn vier Eltern sind für ein Kind nach Ansicht der Grünen auch genug. Doch warum nicht gleich ein ganzes Dorf dafür alimentieren? Konsequent grün ist das jedenfalls nicht gedacht … “  (…)

„Die neue grüne familienfeindliche Forderung, von Volker Beck und Katja Dörner präsentiert, brächte auch in der Praxis nichts gutes, sondern nur Streit sowie erhöhte Gefahr familiären Missbrauches gegenüber dem Kind. Können sich doch schon in vielen Fällen zwei Erwachsene bei der Trennung nicht wie zwei Erwachsene benehmen, sondern missbrauchen ihre Kinder für ihren Rosenkrieg, indem sie sich bitterböse um das Sorgerecht streiten. Insbesondere Mütter sind hierbei rücksichtslos gegenüber ihrem Kind, um sich an ihrem Ex zu rächen. Vielfach bezichtigen sie deswegen mit fachkundiger Hilfe von „Beratungsstellen“ den Vater des sexuellen Missbrauches. Bis eine solche dreiste Anschuldigung aus der Welt geräumt werden kann, durchläuft der Mann eine monatelange Odyssee psychologischer Exploration und Begutachtung, und auch das Kind wird in diese Tortur eingespannt. Am Ende, wenn die falsche Verdächtigung widerlegt wurde, hat die Verleumderin wenig zu befürchten, denn so gut wie nie, wird sie wegen dieser Straftat (§ 164 StGB) belangt werden. Vielmehr wird ihr das Sorgerecht zuerkannt werden, da das Kind durch das Prozedere dem Vater bereits gründlich entfremdet wurde.“ (…)

https://lotoskraft.wordpress.com/2016/09/06/wider-die-familie-gruener-missbrauch-reloaded/

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