Frauenförderung in NRW: Verfassungswidrig und Kompetenzanmaßung

Von Michael Klein

Die Zeichen mehren sich, dass die Zeiten, in denen man auf dem Ticket der Frauenförderung in Positionen gelangen konnte, in die man aufgrund eigener Qualifikationen nie gelangt wäre, vorbei sind.

VG DuesseldorfGerade hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf (AZ: 2 L 2866/16) entschieden, dass das Frauenförderungegesetz des Landes NRW, das Frauen im Landesdienst Männern gegenüber besser stellen soll, verfassungswidrig ist.

Zum einen habe das Land NRW eine gesetzliche Regelung erlassen, zu demrNRW die Gesetzgebungskompetenz fehle, zum anderen sei das Gesetz verfassungswidrig, weil es gegen den Leistungsgrundsatz in Art. 33 Abs. 2 GG verstößt.“ (…)

Frauenförderung in NRW: Verfassungswidrig und Kompetenzanmaßung

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