„Flüchtlinge“

Flüchtlinge machen Urlaub, wo sie angeblich verfolgt werden

„Asylberechtigte kehren zu Urlaubszwecken vorübergehend in jenes Land zurück, aus dem sie offiziell geflüchtet sind.
  • Die Bundesagentur für Arbeit bestätigte: „Es gibt solche Fälle.“ Offizielle Erhebungen lägen dazu aber nicht vor.
  • Ein Recht auf Asyl sei für solche Flüchtlinge seiner Meinung nach kaum noch vorstellbar, sagt Armin Schuster (CDU).“ (…)

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