Im Zweifel für die Meinungsfreiheit

Wo endet die Meinungsfreiheit? Nur in seltenen Ausnahmen geht das Recht von einer Schmähkritik aus. Die Bezeichnung „Spanner“ für einen Polizisten muss beispielsweise noch keine Beleidigung sein.

04.08.2016, von Reinhard Müller

„Das Bundesverfassungsgericht hält in diesen Tagen wieder einmal die Meinungsfreiheit hoch. Das hat Tradition – ist aber gerade dann bemerkenswert, wenn in Europa und an seinen Rändern rechtsstaatliche Grundsätze bedroht sind. Für die Karlsruher Richter ist das Grundrecht auf Meinungsfreiheit seit 1958 „unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft, eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt“. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung sei sie Meinungsfreiheit „schlechthin konstituierend“.“ (…)

http://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/schmaehkritik-und-beleidigung-im-zweifel-fuer-die-meinungsfreiheit-14370629.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

 

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