Bundesgerichtshof lehnt drittes Geschlecht ab

Vanja ist intersexuell und will als „inter“ ins Geburtenregister eingetragen werden.

Doch der Bundesgerichtshof erklärt das für nicht möglich.

(…) „Die Geschlechtsangabe weglassen ist inzwischen erlaubt

Seit November 2013 darf ein Neugeborenes auf Empfehlung des Ethikrats ohne Angabe ins Geburtenregister eingetragen werden, wenn das Geschlecht unklar ist. Vanja wurde 1989 auf dem Standesamt im niedersächsischen Gehrden bei Hannover als Mädchen registriert. Laut BGH-Urteil steht es Intersexuellen frei, diese Angabe heute streichen zu lassen. Aber das will Vanja nicht. „Keinen Eintrag zu haben ist für mich eben nicht dasselbe wie einen passenden Eintrag zu haben“, heißt ein Zitat in einer Pressemitteilung der Unterstützer.

Die Richter sahen den Angaben zufolge keine Veranlassung, die Sache dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Die Frage einer Grundrechtsverletzung durch die Festlegung auf ein Geschlecht stelle sich nicht mehr, da Intersexuelle ja jede Geschlechtsangabe im Geburtenregister streichen lassen könnten. Die Eintragung eines dritten Geschlechts sei aber nicht zulässig. Der entsprechende Beschluss des BGH erging bereits im Juni, wurde nun aber erst bekanntgemacht.

Die Initiative will dennoch weiterziehen vors Bundesverfassungsgericht. Dort soll am 2. September Verfassungsklage eingereicht werden.“

http://www.tagesspiegel.de/berlin/queerspiegel/intersexualitaet-bundesgerichtshof-lehnt-drittes-geschlecht-ab/13973162.html

Kommentar GB:

„Die Initiative will dennoch weiterziehen vors Bundesverfassungsgericht.

Dort soll am 2. September Verfassungsklage eingereicht werden.“

„Die Initiative“ … ? Hierzu auch:

http://www.tagesspiegel.de/berlin/queerspiegel/forderung-der-gruenen-asylschutz-fuer-lesben-schwule-und-transgender-ausbauen/13965054.html

 

 

 

 

 

 

 

http://www.tagesspiegel.de/berlin/queerspiegel/intersexualitaet-bundesgerichtshof-lehnt-drittes-geschlecht-ab/13973162.html

 

 

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