Verbot der Vermummung

Sparkasse verwehrt Frau mit Schleier Zutritt

„In Neuss ist einer Frau, die einen Gesichtsschleier trug, der Zutritt zu einer Sparkassen-Filiale verweigert worden. Die Angestellten argumentieren, dass eine Überprüfung der Identität mit Schleier und Sehschlitz nicht möglich sei. Wer sich verschleiert in eine Bank begibt, müsse mit Skepsis rechnen.“

„Eine 20-jährige muslimische Frau wollte im nordrhein-westfälischen Neuss eine Sparkassen-Filiale betreten. Sie wollte eine Überweisung durchführen. Als sie die Filiale betrat, sollen Bankangestellte die Frau am Betreten der Filiale gehindert haben. Die Angestellten boten der Frau an, ihren Gesichtsschleier abzunehmen und sich auszuweisen, berichtet die Neuß-Grevenbroicher Zeitung.“


http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2016/01/18/verbot-der-vermummung-sparkasse-verwehrt-frau-mit-schleier-zutritt/

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