Sexmobs und Sexismus – Deutschland dreht durch!

Dr. Alexander Stevens

„Über fragwürdige Sexualmoral, verklemmte Richter, aufgeblasene Feministinnen und paradoxe Sexualstraftatbestände“

(…) „Weniger bekannt und in der aktuellen Debatte nicht thematisiert ist indes, dass die genannte Regelung zahlreichen Opfer- und Feministinnen-Verbänden nicht weit genug ging, so dass der deutsche Gesetzgeber in vorauseilendem Gehorsam vor noch gar nicht all zu langer Zeit einen ganzen Schritt weiter gegangen ist und den Vergewaltigungstatbestand massiv erweitert hat: nach der aktuellen Rechtslange kann bereits das bloße Ausnutzen einer „schutzlosen Lage“ des Opfers zu einer Verurteilung führen. Sprich, wenn das Opfer eine sexuelle Handlung nicht nur deshalb duldet, weil es vom Täter bedroht oder mit Gewalt traktiert wird, sondern weil es sich stattdessen dem Täter schutzlos ausgeliefert sieht, kann ein Gericht bereits wegen Vergewaltigung verurteilen – ganz ohne Gewalt, ganz ohne Drohung und der Grund für die Schutzlosigkeit ist nach dem Wortlaut des Gesetzes dabei sogar noch völlig unerheblich.
So soll es beispielsweise bereits ausreichen, wenn das Opfer alleine mit dem Täter in der Wohnung ist – was bei Geschlechtsverkehr, auch einvernehmlichem, quasi der Regelfall ist! Unbeachtlich ist darüber hinaus, ob der Täter das Opfer in die schutzlose Lage gebracht oder es in dieser Lage nur vorgefunden hat und ob die Schutzlosigkeit auf äußeren Umständen beruht oder solchen, die in der Person des Opfers liegen. Das heißt konkret: die schutzlose Lage gilt auch dann, wenn das Opfer freiwillig mit dem Täter in die Wohnung gegangen ist. Und objektive Beweise zur Überführung eines Täters fordert das deutsche Recht – im Gegensatz zu den meisten ausländischen Staaten – nicht. Steht also Aussage gegen Aussage, was in fast allen angezeigten Fällen der Vergewaltigung der Fall ist, weil Sex eben selten unter Aufsicht von Zeugen stattfindet, dann darf der deutsche Richter sich frei entscheiden, wem er glaubt: dem vermeintlichen Opfer oder dem vermeintlichen Täter. Im amerikanischen Rechtssystem wäre das undenkbar! (…)
http://cuncti.net/gesellschaft/905-sexmobs-und-sexismus-deutschland-dreht-durch

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