Hochschulzugangsberechtigung für Flüchtlinge auf Grundschul- und Mittelstufenniveau

H.P._Klein Der Autor lehrt Didaktik der Biowissenschaften an der Goethe Universität Frankfurt; siehe auch den Beitrag “Der Schatz im Silbersee” in der FAZ: H.P._Klein: Der Schatz im Silbersee
„Seit die Flüchtlingszahlen in Deutschland in den letzten Monaten eine bisher nie gekannte Größenordnung erreicht und in Deutschland eine Willkommenskultur eingesetzt hat, sind auch die Hochschulen aktiv geworden, um Flüchtlingen, die in ihrer Heimat eine Universität besucht oder eine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, ein Studium ohne große bürokratische Hürden zu ermöglichen. Derzeit bieten viele Hochschulen bei Nachweis entsprechender Qualifikationen bereits ab dem kommenden Wintersemester Gasthörerschaften in vielen Studiengängen an. Diese Initiative ist sicherlich sinnvoll und stellt unter dem Gesichtspunkt der Integration und der Ausschöpfung von Begabungsressourcen eine zu begrüßende Maßnahme dar.
Von dieser bisher konsensfähigen Regelung scheinen derzeit immer mehr Bundesländer Abstand zu nehmen und bieten Verfahren mit herabgesetzten Zugangsvoraussetzungen für Flüchtlinge an, es ginge schließlich darum, einen Schatz zu heben (Focus Online, 06.09.2015). Einige Landesregierungen haben bereits beschlossen, Flüchtlingen auch ohne Hochschulzugangsberechtigung nicht nur die Gasthörerschaft, sondern den vollen Status eines Studierenden mit Prüfungsberechtigung zu erteilen. Die Argumentation für diese Sonderregelung betrifft die geringen Deutschkenntnisse der Flüchtlinge, die daher an den regulären Bewerbungsverfahren um Studienplätze nicht teilnehmen könnten. Ebenso sei ein möglicher Verlust der Papiere auf der Flucht oder deren Abnahme durch Schlepper zu berücksichtigen. Diese Argumentation verwundert, da es heutzutage weltweit nicht nur an Universitäten verschiedene digitale Möglichkeiten gibt, Qualifikationsnachweise auf einem kleinen USB-Stick, einem Smartphone oder noch sicherer in einer Dropbox oder per Cloud Computing abzuspeichern, um sie jederzeit an jedem Ort der Welt bei Bedarf oder auf Verlangen vorweisen zu können. Diese Argumentation steht also mehr als auf tönernen Füßen.
Die Landesregierung des Saarlandes ermöglicht ab sofort anerkannten Flüchtlingen und Asylbewerbern den Zugang zu einem Universitätsstudium in den grundständigen Studiengängen der MINT-Fächer auch ohne die Vorlage von Zeugnissen. Voraussetzung dafür ist das erfolgreiche Bestehen eines Eignungstests sowie die Teilnahme an einem einjährigen Deutschkurs. Auch das Ministerium für Wissenschaft und Kultur in Niedersachsen weist ausdrücklich auf seiner Seite „Hochschulzugänge für Flüchtlinge“ darauf hin, dass die Aufnahme eines Studiums auch ohne Nachweise möglich ist: „Personen, die keine Hochschulzugangsberechtigung vorlegen können, haben die Möglichkeit, durch einen Aufnahmetest und eine Feststellungsprüfung beim Niedersächsischen Studienkolleg die Zugangsberechtigung für eine gewählte Studienrichtung zu erlangen.“ Nach bestandenem Aufnahmetest dauert die dort vorgesehene Vorbereitung zur Feststellungsprüfung dann in der Regel ein Jahr. Je nach Studienwunsch sind bis zu sechs unterschiedliche Fächer im Umfang von 30-34 Wochenstunden zu absolvieren. Ob die dort zu erbringenden Leistungen der zweijährigen Qualifikationsstufe eines Gymnasiums oder Gesamtschule und den Anforderungen von Zentralabiturprüfungen entsprechen, sei dahin gestellt. Da dieser ohnehin schon stark verkürzte Weg zur Hochschulzugangsberechtigung den Verantwortlichen anscheinend zu lange dauert, hat man jetzt als neueste Errungenschaft eine Art „fast track“ oder Überholungsspur für Flüchtlinge eingerichtet: „Zusätzlich gibt es nun die Option, bei einem überdurchschnittlichen Bestehen des Aufnahmetests direkt und ohne weitere Feststellungsprüfung den Hochschulzugang für einen zulassungsfreien Studiengang  zu bekommen.“
Um das Niveau dieses eigentlich für die Zulassung zum Studienkolleg entwickelten Aufnahmetests näher einschätzen zu können, für dessen erfolgreiches Bestehen ab sofort die Hochschulzugangsberechtigung verliehen wird, werfen wir einen Blick auf die Inhalte dieser Aufnahmeprüfung. Überraschenderweise besteht der Aufnahmetest ins Studienkolleg nur aus den beiden Fächern Deutsch und Mathematik (http://www.stk.uni-hannover.de/aufnahmetest.html). Schaut man sich die Musteraufgaben im Fach Deutsch an, so glaubt man im ersten Moment, man sei auf eine falsche Seite umgeleitet worden. Nicht Goethe, Schiller oder Thomas Mann stehen hier auf dem Programm, man wird eines Besseren belehrt: „Der Test besteht aus mehreren kurzen Texten und/oder einzelnen Sätzen, bei denen Wortteile oder ganze Wörter eingesetzt werden sollen“, die wie folgt aussehen: „Rosita hat in diesem Frühjahr ihr Abitur bestanden. Nun möc___ sie Geologie stud____. Leider gi____ es i____ ihrem La____ nur wen____ Universitäten, ab____ sehr vi____ Studienbewerber, s____ dass ih____ Chancen, ba____ einen Studie____ zu beko____, sehr ger____ sind. Des____ musste s____ versuchen, ei____ Platz a____ einer auslän____ Univerität z____ bekommen…“ oder  „Tatjana studiert ____ dritten Semester Physik. Sie wohnt noch ____ ihren Eltern. Sie möchte ____ schnell _____ möglich ausziehen. Sie muss nämlich eine Stunde mit dem Bus fahren, ____ zur Universität ____ kommen. Die Wohnung der Eltern liegt ____ anderen Ende der Stadt. Sie sucht ein Zimmer, ____ in der Nähe der Universität liegt…“. Jeder aufgeweckte Viertklässler sollte in der Lage sein, derartige Lückentexte relativ fehlerfrei bearbeiten zu können. Im Fach Mathematik beschränkt sich der Aufnahmetest auf den Stoff der Unter- und Mittelstufe: „Grundrechenarten mit ganzen Zahlen und Brüchen, Rechnen mit Potenzen und Wurzeln, Rechnen mit Buchstaben, lineare und quadratische Gleichungen, Grundlagen der Geometrie“. Beispielhafte Musteraufgaben sehen wie folgt aus: „Ordnen Sie 4/9, 8/19 und 5/8 der Größe nach.“ Eine weitere Aufgabe erinnert an PISA-Aufgaben für 15-jährige auf einer höchstens mittleren Kompetenzstufe: „Eine Gruppe mietet einen Bus für einen Ausflug. Wenn 50 Personen mitfahren, muss jeder 72 Euro bezahlen. Wieviel beträgt der Preis pro Person, wenn zwei Personen weniger mitfahren?“ Entweder man rechnet es im Kopf oder man hat im Unterricht aufgepasst und erstellt einfach die Gleichung 50 x 72 = 48 x X und löst diese nach X auf.
Dass man mit der Lösung derartiger Aufgaben auf Mittelstufenniveau und dem Nachweis von Deutschkenntnissen auf mittlerem Grundschulniveau bereits mit einer Leistung über dem Durchschnitt – theoretisch ist immer die Hälfte oberhalb vom Median überdurchschnittlich – direkt an die Universität katapultiert wird und alle zulassungsfreien Fächer studieren kann, gleicht eher einer Realsatire oder einem Schildbürgerstreich, wenn es denn nicht derzeit gerade in die Realität umgesetzt würde. Bildung und Wissen werden hier mit Füßen getreten. So hebt man keinen Schatz, sondern versenkt ihn leichtfertig wie den Schatz im Silbersee. Den Flüchtlingen kann man keinen Vorwurf machen, sie können es wahrscheinlich selbst nicht glauben, denn es ist nicht anzunehmen, dass man mit derart verbilligten Eintrittskarten beispielsweise in Syrien eine Universität hätte besuchen können. Alle Schüler, insbesondere auch Migranten, die sich in Gesamtschulen und Gymnasien acht oder neun Jahre abmühen, um die Hochschulzulassung zu erreichen und deren Eltern oftmals auch enorme Kosten für Nachhilfeunterricht übernehmen und sich das Geld dafür teilweise mühsam absparen müssen, sollten sich fragen, ob sie nicht vielleicht irgendetwas grundlegend falsch machen. Juristisch ist die Frage zu stellen, ob diese Maßnahmen der einseitigen Bevorzugung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen dem verfassungsrechtlich verbrieften Recht auf Gleichbehandlung nicht fundamental widersprechen und dass hier Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland für die Mehrheit der Bevölkerung von den politisch Verantwortlichen anscheinend einfach ausgehebelt wird.
Während alle anderen Wirtschaftsnationen dieser Welt für den Hochschulzugang zusätzlich zum Abitur oder Highschool Abschluss weitere Prüfungs- und Testverfahren einfordern, wird dieser in Deutschland zunehmend abgeschenkt. Einige Bundesländer regieren in einer bisher nie gekannten Form in die Hochschulen hinein und höhlen die Freiheit von Forschung und Lehre und deren Qualität mit vielfältigen Maßnahmen kontinuierlich aus. In NRW werden die klammen Universitäten mit Kopfgeldprämien von 4000 € für jeden Studierenden korrumpiert, den sie erfolgreich zum Bachelor führen. Damit soll die Abbrecherquote um mindestens 20% gesenkt werden, Abbrecherquoten, für deren Entstehung sie selbst durch das verordnete Absenken der Ansprüche in Schulen und Abiturprüfungen die Verantwortung tragen. Die Nivellierungsbüchse der Pandora scheint unerschöpflich zu sein. Dass derartige Maßnahmen zugunsten einer mehr als fragwürdigen Gleichmacherei, die letztendlich niemandem etwas nützt, die Hochschulen gerade auch im internationalen Vergleich nachhaltig beschädigen werden, wird offensichtlich billigend in Kauf genommen.“
(Hervorhebungen GB)  –  Quelle:
http://bildung-wissen.eu/fachbeitraege/der-schatz-im-silbersee.html
 
 
 
 

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