Der ethische Universalismus stößt an seine Grenzen

Von Alexander Grau
„Es ist eine Pflicht, Menschen in bedrängten Situationen zu helfen. Doch die globalisierte Moderne ist den Herausforderungen eines grenzenlosen Siedlungsrechtes nicht gewachsen.“  –  Auszug:

„Es ist nicht ohne Ironie, dass im Moment der tatsächlichen Globalisierung der ethische Universalismus an seine praktischen Grenzen stößt. Universale Leistungsrechte werden in dem Moment problematisch, wo sie das erste Mal in der Menschheitsgeschichte tatsächlich in Anspruch genommen werden könnten. Der Grund: Da Leistungsrechte das Selbstbestimmungsrecht derjenigen einschränken, die diese Leistung erbringen, gründen sie auf einem vertragsrechtlichen Fundament. Sie sind daher immer partikulare Rechte eines Angehörigen einer bestimmten, klar umgrenzten Gemeinschaft – etwa eines Staatsbürgers gegenüber seinem Staat.
Aus diesem Grund ist auch das Siedlungsrecht kein grenzenloses, universales Recht. Da es jedoch nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten gibt, besteht eine Verpflichtung zur Nothilfe für Menschen in bedrängten Situationen – diese Pflicht zur Nothilfe ist allerdings nicht mit einer Pflicht zur dauerhaften Beherbergung gleichzusetzen.“ –
Zum Artikel:
http://www.cicero.de/salon/siedlungsrecht-der-ethische-universalismus-stoesst-seine-grenzen/60174

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