Urteil des Bundesgerichtshofs: Leihmutterschaft in Deutschland erlaubt – auf Umwegen

„Ein in Kalifornien ausgetragenes Kind darf in Deutschland von einem schwulen Paar adoptiert werden. Der Bundesgerichtshof lässt das trotz Verbots von Leihmutterschaften zu. Wegen des Kindeswohls.“
„In Deutschland ist Leihmutterschaft zwar verboten, muss von den Behörden aber seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Dezember 2014 tolerieren. Ein schwules Paar hatte geklagt und in letzter Instanz Recht bekommen. Es hatte mit einer Frau in Kalifornien einen »Leihmutterschaftsvertrag« abgeschlossen; sie trug ein Kind aus, das aus dem Samen des einen Mannes und einer anonym gespendeten Eizelle entstanden war.“ (…)
„Ganz ohne Arg, als wäre Menschenhandel die normalste Sache der Welt, heißt es erklärend“ (…; auf)  „queer.de“  zu dem Urteil: »In vielen US-Bundesstaaten sind Leihmutterschaften ein normales Geschäft, Agenturen bringen Leihmütter und Kunden, die ein Kind haben wollen, gegen eine meist fünfstellige Gebühr zusammen.« “
Zum Artikel:

http://www.freiewelt.net/nachricht/leihmutterschaft-in-deutschland-erlaubt-auf-umwegen-10062789/
 

Tragen Sie sich für den wöchentlichen Medienüberblick - den Freitagsbrief - ein!

Es wird kein Spam geschickt! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.