Prostitutionsgesetz aus dem Jahr 2002

Von Gerhard Haase-Hindenberg

„Die Bundesregierung will das Prostitutionsgesetz aus dem Jahr 2002 überarbeiten. Gerade haben sich Union und SPD nach langen Verhandlungen auf einen Entwurf geeinigt, er kann nur in die Ressortabstimmung gehen. Die Grundideen sind bereits bekannt. Die Betreiber etwa sollen ihre Bordelle genehmigen lassen, wie andere Betriebe auch. Sie sollen eine Zuverlässigkeitsprüfung machen, wer vorbestraft ist, soll kein Bordell führen dürfen. Die Prostituierten sollen sich von einem medizinischen Dienst beraten lassen und sich danach bei einer Behörde anmelden. Das sind die wichtigsten Punkte. Die SPD will mit diesem Gesetz die Prostituierten besser schützen, die Union will es nutzen, um auch gegen Menschenhändler vorgehen zu können.

Doch schon jetzt stellt sich die Frage, ob die Politik die Lebenswirklichkeit im Sexgewerbe ausreichend berücksichtigt. Denn Prostituierte arbeiten in Deutschland unter so unterschiedlichen Bedingungen, dass man manchmal glauben könnte, sie gingen völlig verschiedenen Berufen nach.“  –

Zum Artikel:
http://www.welt.de/vermischtes/article143425737/Was-weiss-die-Politik-denn-schon-von-Gangbang-Partys.html
http://www.welt.de/politik/deutschland/article142750940/Was-Prostituierte-bei-ihrem-Idiotentest-erwartet.html
http://www.welt.de/vermischtes/article141874798/Sexarbeit-am-Waldrand-Ich-habe-keine-Angst.html
http://www.welt.de/politik/deutschland/article125129610/Mindestalter-von-Huren-soll-auf-21-Jahre-steigen.html

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