Adoptionsrecht: Lesbisches Paar gewinnt vor Gericht

Die Lebenspartnerin der leiblichen Mutter darf das mit Hilfe einer anonymen Samenspende gezeugte Kleinkind adoptieren, urteilte das Amtsgericht Göttingen.
Ein wegweisendes Urteil für lesbische Paare, die über eine anonyme Samenspende eine Familie gründen wollen: Das Amtsgericht Göttingen hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen 40 F 9/14 AD) der Adoption eines elf Monate alten Kindes durch die eingetragene Lebenspartnerin der leiblichen Mutter zugestimmt. Diese hatte sich mit einer anonymen Samenspende aus dem Ausland künstlich befruchten lassen. (…)
„Auch das Jugendamt hatte in einer fachlichen Stellungnahme die Adoption befürwortet – trotz der grundsätzlich kritischen Haltung der Gemeinsamen Zentralen Adoptionsstelle bei anonymen Samenspenden.
Der leibliche Vater des Kindes spielte in dem Prozess keine Rolle. Es sei unzweifelhaft, dass der anonyme Samenspender auf sein geschütztes Beteiligungsrecht von vornherein verzichtet habe, befand der Richter. Erst im März hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, dass bei einer Samenspende der leibliche Vater, sofern bekannt, immer der Adoption zustimmen muss (queer.de berichtete).“ (…)  „Noch immer gültig ist das Verbot der gemeinschaftlichen Adoption von Kindern durch verpartnerte Schwule und Lesben.“
(Hervorhebungen: GB)
Zum Artikel:

http://www.queer.de/detail.php?article_id=24157
 
 

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