Gudrun Eussner über:
Karl Albrecht Schachtschneider – Es gibt keine Religionsfreiheit! – Auszug:
„Es gibt kein Grundrecht auf Religionsfreiheit, stellt der Autor fest, wie anders diverse Urteile des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) auch lauten mögen, das damit verfassungswidrige Religionsausübung als rechtmäßig einbezieht und die Gesellschaft der Willkürherrschaft des Islam öffnet, sondern es gibt gemäß Artikel 4,1 GG die Grundrechte auf Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses. Nach Artikel 4,2 GG gewährleistet der Staat die ungestörte Religionsausübung. Leben und Handeln nach der Religion sind demnach nicht vom GG geschützt, sondern im Rahmen der Gesetze gewährleistet. (S. 12, 15)
Artikel 9, 2 GG bestimmt: „Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen, oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.“
Politisches Handeln im Rahmen einer Religion ist grundgesetzlich weder geschützt noch gewährleistet. (S. 16, Abschnitt VIII, S. 49ff.).“ –
Zum Artikel:
http://www.eussner.net/artikel_2011-03-17_18-02-14.html
und ergänzend zum Thema:
http://www.tagesspiegel.de/themen/reportage/der-rat-der-unglaeubigen-ex-muslime-gegen-die-islamisierung-des-abendlandes/11925986.html
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