Beate Hausbichler und Maria Sterkl
Nur wenige Frauen trauen sich nach einer Vergewaltigung zur Polizei. Ein Gesetzesentwurf könnte Lücken schließen, doch Taten zu beweisen bleibt schwierig.
http://diestandard.at/2000013933861/Wenn-Sex-nicht-mehr-Sex-sondern-Gewalt-ist
Kommentar GB:
Wenn Subjektivität und Willkür und bloße Behauptungen Basis für Gerichtsurteile werden, dann ist der Rechtsstaat am Ende. Wir haben dann in der zivilisatorischen Regression wieder das Niveau der mittelalterlichen Hexenprozesse erreicht, in denen die Behauptung als Beweis und als Urteil gegolten hat. Oder wie in der NS-Ära, in der jegliche Denunziation zur Einweisung in ein KZ führen konnte.
Mittels einer wohlfeilen Falschbeschuldigung könnte jeder Mann jederzeit mittels des Strafrechts neutralisiert werden, einerlei für welchen Zweck. Empirische Fälle mit Versuchen dieser Art gibt es, angefangen bei Julian Assange, Karl Dall, Jörg Kachelmann, um nur die bekannten Namen zu nennen.
Wie sich das in diesem Fall hier verhält
http://www.fr-online.de/panorama/prozess–betaeubt-und-missbraucht-,1472782,30363456.html
das können wir nicht wissen. Falschbeschuldigung oder nicht? Strafbares Handeln oder nicht? Hoffen wir, das das Gericht mit Sorgfalt arbeitet. Immerhin findet hier noch (!) ein Prozeß statt, in dem eine strafrechtliche Schuld vom Gericht bewiesen werden muß.
Das allein ist schon positiv.
Es handelt sich hier zwar um österreichische (!) Bestrebungen, die jedenfall mit dem deutschen Grundgesetz im offenen Widerspruch stünden: denn das Rechtsstaatprinzip wäre damit abgeschafft. Allerdings weiß ich nicht, ob Heiko Maas das versteht. Er soll ja wohl ähnliche Pläne haben.
Was sich die SPD-Führung bei ihrer Personalpolitik denken mag, wenn sie denn dabei überhaupt denkt, das frage ich mich.
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