Von Thomas Schmoll
„Der Vorwurf einer Vergewaltigung wiegt schwer. Aber auch hier muss der Grundsatz “Im Zweifel für den Angeklagten” gelten. Für die leichtfertig Verdächtigten ist das verheerend, wie etwa der Fall Karl Dall zeigt. Und auch ein Bärendienst für echte Opfer.“
Zum Artikel:
http://www.opinion-club.com/2014/12/vergewaltiger-oder-opfer/
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