„Nach jahrelangem Kampf und endlosen Debatten ist am 6.3.2015 das „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ im deutschen Bundestag mit den Stimmen von CDU und SPD beschlossen worden.
Ein Sieg auf ganzer Linie für die 6. Macht im Staate, den institutionalisierten Feminismus, angeführt in diesem Fall durch den FidAR e.V., der im Namen der zehn führenden „Spitzenfrauen“-Verbände seit Jahren intensive Lobby-Arbeit betreibt und dessen Präsidentin, Monika Schulz-Strelow, als „Die Frau hinter der Frauenquote“ gefeiert wird.
Harte Geschlechterquoten, also insbesondere Frauenquoten, stehen offensichtlich und eklatant im Widerspruch zu allen 3 Absätzen von Artikel 3 des Grundgesetzes und sind in fast allen Kontexten verfassungswidrig. Dies wurde in den jahrelangen Debatten oft genug thematisiert, man sollte annehmen können, daß es von daher allgemein bekannt ist.
Nichtsdestotrotz waren ersten Entwürfe der lex FiDAR nach Auffassung von Experten, die der Bundestag beauftragt hatte, „verfassungswidrig“ und „technisch schlecht“ – allerdings nicht wegen der Frauenquote, sondern weil das Gesetz geschlechtsneutral formuliert war und damit auch zu einer Männerquote führen konnte. Zu dieser Juristenschelte hinzu kamen massive Proteste von Gleichstellungsbeauftragten gegen die rechtliche Gleichbehandlung von Männern und Frauen in diesem Gesetz. Im Endeffekt wurde die Männerquote gestrichen, das Gesetz verletzt also auch in dieser formalen Hinsicht Artikel 3 des Grundgesetzes.
Man fragt sich, wie es dazu kommen konnte und was man daraus für den Zustand des Rechtsstaats und des allgemeinen Rechtsbewußtseins folgern kann. Hierzu zwei Thesen:
- Eine Schlüsselrolle bei der Durchsetzung der lex FiDAR spielen Juristen, die sich in ihren Gutachten als Soziologen betätigen und die hochgradig strittige soziale Analysen, die eine allgegenwärtige „strukturelle Diskriminierung der Frau“ postulieren, zu wissenschaftlich bewiesenen Fakten veredeln, aus denen gravierende rechtliche Konsequenzen gezogen werden können.
- Wenn man das allgemeine Rechtsbewußtsein danach beurteilt, welche Argumente von den Quotenbefürwortern vorgebracht werden, dann dominieren völlig absurde Argumentationsmuster (logische Fehlschlüsse, Beweislastumkehrungen) und ein Sozialneid-Argument, nach denen man den Männern ruhig per Gesetz etwas wegnehmen kann, weil man überzeugt ist, sie hätten es mit unredlichen Mitteln erworben. Hier ist i.w. die feministische Propaganda verinnerlicht worden, die seit Jahren von der Presse und interessierten Parteien verbreitet wird.“
http://maninthmiddle.blogspot.de/
Kommentar GB:
Und eine ehemalige Präsidentin des BVerfG schreibt dann darüber,
http://www.huffingtonpost.de/guenter-buchholz/warum-die-frauenquote-maenner-diskriminiert_b_5989244.html
dass der angeblich bestehende Gleichstellungsauftrag des Art. 3 GG rechtspolitisch umgesetzt werden müsse. Man faßt sich nur noch an Kopf. Und fragt sich, wie Jutta Limbach jemals hat in dieses Amt hat kommen können. Nun – auf diese Weise:
„Im März 1994 wurde sie zunächst zur Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzenden des Zweiten Senats berufen; noch im gleichen Jahr wurde sie vom Bundestag[3] als Nachfolgerin von Roman Herzog zur Präsidentin des Gerichts ernannt. An der Spitze des Bundesverfassungsgerichts stand sie bis zum Erreichen der Altersgrenze 2002.“ – Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Jutta_Limbach
Jutta Limbach wurde in dieses Amt also zu demselben Zeitpunkt berufen, in dem Art. 3 (2) Grundgesetz um den Satz 2 erweitert wurde, der angeblich das Staatsziel Gleichstellung begründen soll. Er lautet:
Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Der Satz ist, das sei hier angemerkt, in logischer und in empirischer Hinsicht fehlerhaft.
Hierzu meine Kritik an Susanne Baer, die heute selbst im BVerfG sitzt:
Prof. Dr. Günter Buchholz: „Kritik der Gleichstellungspolitik.
Von der Frauenemanzipation zur Frauenprivilegierung: Brauchen wir eine Frauenquote?“ – in:
http://qualifikation-statt-quote.de/
http://www.amazon.de/Qualifikation-statt-Quote-Beitr%C3%A4ge-Gleichstellungspolitik/dp/3844817433/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1330112629&sr=8-1
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