Besser keine Quote als diese

Von Heide Oestreich
„Auch der öffentliche Dienst soll vom neuen Quotengesetz profitieren.
Doch Frauenverbände fürchten, dass die Reform nach hinten losgeht.“

Kommentar GB
Es reicht ihnen nicht, und es wird ihnen nie reichen. Immer noch mehr, heißt die Devise, nach dieser Räuberinnen-Logik.

„Der Fischer und seine Frau“ – aber jetzt als gesellschaftliches Drama.
Heide Oestreich gehört zu den beachtenswerten feministischen Journalistinnen.
Dankenswerterweise schreibt sie hier Klartext. Unbedingt lesen!
http://www.taz.de/Kritik-an-Schwesigs-Gesetz/!151012/
Was Frau Limbach und Herrn Papier angeht: Sprechen die beiden eigentlich die deutsche Sprache? Können sie überhaupt lesen?
Wenn ja, was lesen sie denn im Art. 3 Grundgesetz? Gleichstellung? Wo denn, bitte?
Im übrigen ist die Formulierung in Art. 3 (2) Satz 2:
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
deshalb völlig absurd, weil hier normativ etwas über Empirie ausgesagt wird. Das ist unmöglich.
Man kann logisch nicht auf einer normativen Ebene aussagen, was auf der empirischen Ebene tatsächlich der Fall ist.
Denn nichts ist deswegen und dadurch der Fall, dass irgendein juristisches Gremium die Norm setzt, dass es so ist, wie das Gremium meint, dass es sein soll.
Das ist einfach nur Blödsinn, und ich wundere mich, dass dieser anscheinend bisher nicht weiter aufgefallen ist.
 
Die gesamte, als Staatsziel gemeinte Formulierung des Art. 3 (2) Satz 2 ist  logisch unheilbar falsch.
Wenn sie logisch kohärent im Kontext des Art. 3 (und des Art. 33) interpretiert wird, dann läßt sich keinerlei Gleichstellungspolitik damit begründen.
Wird sie hingegen als Formel interpretiert, die Gleichstellung zwar ausdrücklich nicht sagt, aber dennoch meint, dann ist das verfassungwidrig.
 
Dies zum einen, weil der Gleichstellungsbegriff aus logischen Gründen unmöglich im Art. 3 GG stehen kann.
Und deshalb steht er dort tatsächlich nicht. Und das heißt, es geht um Gleichberechtigung und nicht um Gleichstellung.
Hiervon abgesehen, und dies zum anderen, weil die Gültigkeit des Satzes von empirischen wissenschaftlichen Nachweisen (!!) abhängig wäre.
Er hätte dann eine „Wenn … dann“ – Form, würde also ausdrücken, dass staatliches Eingreifen zugunsten von Gleichberechtigung (oder in falscher Lesart: Gleichstellung) genau dann, und nur dann berechtigt oder gefordert wäre, wenn sich eine Verletzung der Gleichberechtigung (oder in falscher Lesart: Gleichstellung) wissenschaftlich beweisen ließe.
Tatsächlich werden „strukturelle Benachteiligungen von Frauen“ (bzw. wird das Patriarchatsdogma) aber stets nur dogmatisch behauptet.
Nachweise von Benachteiligungen gibt es nicht. Alle Beweisversuche sind logisch oder empirisch widerlegt worden.
Es gibt keine Frauendiskriminierung.
Insbesondere der Hinweis auf statistische Ungleichheiten, die letzte Rettung der Feministinnen, ist kein solcher Nachweis, weil die ungleichen statistischen Verteilungen aufgrund individueller Entscheidungen zustande kommen.
Es gibt sie, sicherlich, aber: sie beweisen gar nichts, schon gar keine Frauendiskriminierung.
Eine Benachteiligung wird lediglich fortwährend behauptet und mit Denkfehlern und mit gefälschten Statistiken „bewiesen“. Das ist die Praxis.
Es ist immer wieder erstaunlich zu sehen, wie sich Juristen zu diesem Thema verhalten. Da staunt der Laie. Wundert sich der Fachmann?
 
 
 

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