„In Prüfnungsordnungen festgelegt – Über Sanktionen entscheidet der einzelne Standort“
„Wien – An den Pädagogischen Hochschulen (PH) gibt es – im Gegensatz zu Unis und Fachhochschulen – eine generelle Pflicht, Bachelorarbeiten geschlechtergerecht zu formulieren. Diese ist in der Prüfungsordnung in den Studienplänen festgelegt, die vom zuständigen Bildungsministerium auf formale Richtigkeit überprüft und freigegeben werden.
Ob es als Sanktion bei der Nichteinhaltung der Vorgaben etwa eine schlechtere Note gibt oder die Arbeit gar nicht angenommen und dem Studenten zur Überarbeitung zurückgewiesen wird, entscheidet die jeweilige PH individuell. Hier habe man keinen Einblick, heißt es aus dem Ministerium.“ –
http://derstandard.at/2000007569664/Pflicht-zum-Gendern-an-Paedagogischen-Hochschulen
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