Kachelmann darf frühere Geliebte nicht als „Kriminelle“ bezeichnen

OLG Karlsruhe

„Wettermoderator Jörg Kachelmann darf seiner früheren Freundin, die ihn der Vergewaltigung bezichtigt hatte, zwar Falschbeschuldigung vorwerfen. Als „Kriminelle“ darf er sie aber nicht abstempeln, wie ein Gericht nun endgültig entschieden hat.“
„Claudia D. [Dinkel] hatte den Moderator, mit dem sie zuvor mehrere Jahre liiert war, der schweren Vergewaltigung bezichtigt. Kachelmann saß deshalb mehrere Monate in Untersuchungshaft. Am Ende eines spektakulären Prozesses war der Wetterexperte im Mai 2011 freigesprochen worden.

Bezeichnung „Falschbeschuldigerin“ ist zulässig

Nach dem Freispruch hatte der Schweizer Meteorologe Claudia D. als „Kriminelle“ und „Kriminelle aus Schwetzingen“ bezeichnet. Diese hatte deshalb auf Unterlassung dieser Äußerungen geklagt. In dem Punkt hatte ihr vor zwei Jahren schon das Mannheimer Landgericht Recht gegeben. Daraufhin war Kachelmann in Berufung gegangen.
Das Gericht hatte damals außerdem entschieden, dass der Moderator seine frühere Freundin öffentlich mit vollem Namen nennen darf. Damit konnte auch sein Buch „Recht und Gerechtigkeit“ wieder mit voller Namensnennung vertrieben werden. Die Bezeichnung als „Falschbeschuldigerin“ hielten die Mannheimer Richter für zulässig.“  (Hervorhebung und Klammer: GB) –  Zum Artikel:
http://www.faz.net/aktuell/politik/kachelmann-darf-fruehere-geliebte-nicht-als-kriminelle-bezeichnen-13239052.html
 
 
 
 

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