Harter Schlag ins Leere

Von Andreas Zielcke  –  Auszüge:

„Strauss-Kahn, Kachelmann und andere: Ob sich ein Vergewaltigungsvorwurf bestätigt oder nicht –
der unbeirrbare Bestrafungswunsch bleibt in jedem Fall bestehen.
Warum spektakuläre Sexualanklagen und der Geschlechterdiskurs aneinandergeraten.“  (…)
„Im Zentrum steht der prozessuale Wahrheitsbegriff. Vor dem Urteil lautet die Frage nicht: Was war wirklich der Fall? Sondern allein: Ist der Angeklagte der ihm vorgeworfenen Tat überführt oder nicht? Das Gericht hat keinen Forschungsauftrag herauszufinden, was tatsächlich passiert ist. Es muss nur entscheiden, ob die erreichbaren und zulässigen Beweise für einen Schuldspruch reichen. Falls nicht, ist freizusprechen ohne Wenn und Aber. Zweitklassige Freisprüche „mangels Beweis“ gibt es folglich nicht mehr, weder hier noch in den USA.“  (Hervorhebung: GB) –  Zum Artikel:
http://www.sueddeutsche.de/kultur/sexualanklagen-und-geschlechterdiskurs-der-harte-schlag-ins-leere-1.1119463

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