Im Zweifel gegen die Eltern

Von Birgit Kelle
„Manuela Schwesig will ein Recht der Kinder gegen das Erziehungsrecht der Eltern konstruieren. Ein Generalverdacht par excellence!“  
Fazit:
„Was hier also als Kinderrechte in die Verfassung so harmlos und wohlmeinend daher kommt ist in Wahrheit das Aushebeln des grundgesetzlich garantierten Erziehungsrechtes der Eltern. Die Kinderrechte, die hier gemeint sind, sollen im Zweifel durch das Jugendamt gegen den Willen der Eltern durchgesetzt werden. Der Staat als Anwalt der Kinder gegen ihre eigenen Eltern, wobei nicht etwa die Eltern, sondern der Staat selbst das Kindeswohl definiert. So hatte es Frau Schwesig übrigens in dem Deutschlandradiointerview ja auch formuliert: „Wir müssen die Kinderrechte im Grundgesetz verankern. Oftmals sind Elternrechte oder andere Rechte höher als die Kinderrechte. Das halte ich für falsch.“
Und sehen Sie Frau Schwesig, das ist wohl der Unterschied: Ich halte das für richtig.“   –   Zum Artikel:
http://www.theeuropean.de/birgit-kelle/8825-schwesig-fordert-kinderrechte-in-der-verfassung

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