Weder Willkür noch Vorsatz (?)

Von Olaf Przybilla
„Entscheidung bestätigt: Gegen keinen der Beteiligten im Fall Mollath wird es Ermittlungen geben. Die Münchner Generalstaatsanwaltschaft sieht „insgesamt keine Veranlassung“ dazu – räumt aber Unstimmigkeiten und Fehler ein.
Es bleibt dabei: Gegen keinen der Verfahrensbeteiligten in der Causa Gustl Mollath werden Ermittlungen eingeleitet. Die Generalstaatsanwaltschaft München hat eine entsprechende Entscheidung der Augsburger Staatsanwaltschaft nun bestätigt. Nachdem bei den Ermittlungsbehörden zahlreiche Anzeigen gegen Richter, Staatsanwälte, Gutachter, Ärzte, die damalige Ehefrau Mollaths sowie Verantwortliche der Hypo-Vereinsbank eingegangen waren, hatte die zuständige Staatsanwaltschaft „insgesamt keine Veranlassung“ gesehen, gegen Beteiligte zu ermitteln. Eine Beschwerde des Rechtsanwalts Rainer Schmid dagegen hat die Generalstaatsanwaltschaft nun verworfen.“  –  Weiterlesen:
http://www.sueddeutsche.de/bayern/keine-ermittlungen-im-fall-mollath-weder-willkuer-noch-vorsatz-1.1936359
 

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