Darf die taz Männer diskriminieren?

Von Baran Korkmaz
„Die taz musste sich heute vor dem Arbeitsgericht wegen Diskriminierung verantworten. In der Redaktion gibt es vier bis sechs Volontariatsstellen – und eine davon ist ausdrücklich einer Frau mit Migrationsgeschichte vorbehalten. Auf diese Stelle bewarben sich über 100 Frauen – und ein Mann. Als gebürtiger Ukrainer erfüllte er zwar das in der Ausschreibung genannte Kriterium der Migrationsgeschichte, aber nicht das des weiblichen Geschlechts. Die taz schickte ihm eine Ablehnung – und später den Hinweis auf eine andere Volontariats-Ausschreibung, die für Männer und Frauen offen steht. Doch der Student bewarb sich nicht um diese Stelle, sondern zog stattdessen vor Gericht.
Die taz habe ihn “höchst überflüssig wegen meines Geschlechts diskriminiert”, heißt es in seiner Klageschrift. In der Verhandlung sagte er heute: “Mit Ihrer Stellenausschreibung diskriminieren Sie Millionen von Menschen.” “ – Weiterlesen:
http://blogs.taz.de/hausblog/2014/03/11/darf-die-taz-maenner-diskriminieren/
http://blogs.taz.de/hausblog/2013/06/25/stelle-frei-volontarin-gesucht/
Es heißt im TAZ-Artikel:
„Frauen sind in den Medien zumindest in den Führungsetagen deutlich benachteiligt. Auch Migranten werden von Verlagen und Sendern diskriminiert: Laut „Mediendienst Integration“ hat in Deutschland jeder fünfte Einwohner einen Migrationshintergrund, aber nur jeder fünfzigste Journalist. Dort gibt aber keine nach Geschlecht differenzierten Zahlen. Der Richter hat der taz heute in der Verhandlung aufgetragen, dazu Untersuchungen vorzulegen.“  Kommentar GB:
Der – sehr häufige – Denkfehler, der auch hier gemacht wird, besteht hier darin, dass eine statistische Größe als Begründung einer Benachteilung gewertet wird. 
Eine Benachteiligung gibt aber tatsächlich nur dann, wenn es nachweisbare systematische personalpolitsche Ursachen gibt, zum Beispiel in Gestalt selektiver Auswahlprozesse zu Lasten bestimmter Personen oder -gruppen, die dann in der Folge eine statistische Unterrepäsentanz bewirken, wenn also gezeigt werden kann, wer wen auf welche Art und Weise konkret ungleich behandelt und dadurch benachteiligt. Im vorliegenden Fall sind das offensichtlich Angehörige des männlichen Geschlechts.
Statistische Ungleichheiten, auf die immer wieder Bezug genommen wird, sagen für sich überhaupt n i c h t s über eine  mögliche Benachteiligung aus.
Sie sind deshalb auch keine sinnvolle politische Zielgröße. Sinnvoll ist alleine, konkrete Diskriminierungsentscheidungen zu verhindern.
Solche Ursachen sind auf gesellschaftlicher Ebene aber überhaupt nicht nachgewiesen, und zwar weder theoretisch noch empirisch. Sie werden lediglich ideologisch unterstellt und als Tatsache lediglich behauptet. Aber noch so viele statistische Daten sind in diesem Zusammenhang völlig sinn- und nutzlos.
Das Problem besteht darin, dass der Denkfehler nicht als Denkfehler begriffen wird. Man kann nur hoffen, dass wenigstens das Arbeitsgericht einsichtig ist.
 
 
 

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