Von Helene Bubrowski
„Das Bundesverfassungsgericht gibt der sozialen Familie den Vorrang.
Biologische Väter haben keinen Anspruch auf Anerkennung der Vaterschaft. Die Verfassungsbeschwerde eines Mannes aus Zwickau wiesen die Karlsruher Richter zurück.“
Es stellt sich die Frage, ob die Rechtslage, die durch diese Entscheidung des BVerfG geschaffen worden ist, eine g e r e c h t e ist. Ich bezweifle das. GB
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/familie/verfassungsgericht-biologische-vaeter-haben-das-nachsehen-12721017.html
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