Menschenwürde und Menschenrechte im Spiegel der Yogyakarta-Prinzipien

Von Ralph Pechmann
„Seit 2006 liegt ein neues Dokument zur erweiterten Auslegung der Menschenrechte vor, das bisher keine offizielle Anerkennung der Völkergemeinschaft gefunden hat. Der Text wurde bei einem Treffen von 29 „namhaften internationalen Menschenrechtsexpertinnen und -experten“ verschiedener NGO’s – allerdings ohne verbindliches demokratisches Mandat – in der indonesischen Stadt Yogyakarta formuliert. Daher auch der Titel der Schrift: „Yogyakarta Prinzipien – Prinzipien zur Anwendung der Menschenrechte in Bezug auf die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität“ (Im Folgenden YP oder Prinzipien).
Eigens zur Verbreitung der Prinzipien wurde 2007 die deutsche Hirschfeld-Eddy-Stiftung mit Hilfe des Auswärtigen Amtes gegründet. 2008 erschien die offizielle deutsche Übersetzung. Die Stiftung stellt die deutsche Ausgabe als „die erste systematische Gesamtschau auf die Menschenrechtsgewährleistung für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender“ vor.
Mit ihrer Herausgabe lag im Bundestag zugleich ein Antrag zur politischen Unterstützung durch die Bundesregierung vor. In seiner Werberede bemängelte Volker Beck, damals noch parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen und bis heute Mitglied im Kuratorium der Stiftung, die Haltung der Regierung, die Prinzipien „lediglich für einen wichtigen Beitrag der Zivilgesellschaft“ zu halten. Anstatt sie grundsätzlich in die politische Agenda außen- und innenpolitischen Handelns aufzunehmen, würden sie dem öffentlichen „Diskurs“ der Zivilgesellschaft überlassen und damit zu einem Papier individualethischer Ansichten auf der Straße. Viel lieber hätte Beck sie als ein Rechtsdokument zur „Handlungsanleitung für jeden Politiker“ gesehen.
2011 wurden die YP um die Praxisanleitung „Yogyakarta Plus – Menschenrechte für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle in der internationalen Praxis“ ergänzt (im Folgenden YPlus) und diesmal mit Unterstützung des „Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung“ (BMZ) herausgegeben. Darin verleiht die Hirschfeld-Eddy-Stiftung dem von Volker Beck formulierten Wunsch noch einmal Nachdruck und fordert die deutsche Regierung zu einer „offizielle[n] Anerkennung der Yogyakarta-Prinzipien als Grundlage staatlichen Handelns“ auf. „Die Yogyakarta-Prinzipien müssten Teil der diplomatischen Ausbildung sein, und sie gehören letztlich ins Gepäck jedes Botschafters und jeder Botschafterin“, wie es bereits weltweit diplomatische Praxis aller US-Botschaften ist, dazu angehalten durch eine offizielle Note der US-Regierung.
Die Yogyakarta Prinzipien spiegeln der Vorstellung der 29 Experten zufolge den „aktuellen Stand der Menschenrechte“ wider, wie die Sprecher des Autorenteams, Sonja Onufer Corrêa und Vitit Muntarbhorn, behaupten: Sie reflektierten die „Verletzungen der Menschenrechte von Personen aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermuteten sexuellen Orientierung nach wie vor (als) ein weltweit tief verwurzeltes, ernstzunehmendes Problem.“ Die Sprecher behaupten, mit dem Prinzipientext würden „verbindliche internationale Rechtsnormen bestätigt, die für alle Staaten gelten“ sollten“  –  Weiterlesen:
http://www.dijg.de/menschenrechte-grundrechte/yogyakarta-prinzipien-menschenrecht-wuerde/
Eine Meinung zum Thema:
http://www.tagesspiegel.de/meinung/andere-meinung/sexuelle-vielfalt-geben-sie-gedankenfreiheit/9357634.html
und zwei wichtige Ergänzungen:

Erhöhtes Suizidrisiko bei Homo- und Bisexuellen?

Homosexuelle begehen nicht häufiger Selbstmord als Heterosexuelle


sowie
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/homosexualitaet-im-unterricht-von-der-vielfalt-und-der-einfalt-12750152.html
http://www.faz.net/aktuell/politik/gender-mainstreaming-der-kleine-unterschied-1329701.html
 
 
 
 
 

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