Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.03.2020
– 14 A 2778/17.A –
Voraussetzungen auf Familienasyl nicht erfüllt
Die Eltern eines als Flüchtling anerkannten Syrers können nicht unter dem Gesichtspunkt internationalen Schutzes für Familienangehörige ihre Flüchtlingsanerkennung beanspruchen, wenn der ledige Sohn zwar bei ihrer Meldung als Asylsuchende noch minderjährig war, im Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung aber nicht mehr. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

