Alexander Horn, Gastautor / 18.03.2020 / (...) "Das Grundgesetz schützt das Recht, eine Meinung frei und ungehindert zu äußern. Meinung gilt dabei als Aussage, der „ein Element der Stellungnahme“ und „des Dafürhaltens im Rahmen einer geistigen Auseinandersetzung“ innewohnt, also ein subjektives Werturteil im Sinne von Stellungnahmen, Beurteilungen, Wertungen, Auffassungen. Auch Meinungen, die der verfassungsmäßigen Ordnung…
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