Österreich: Information des Psychologischen Dienstes zum Umgang mit COVID-19

17. März 2020 -Zur Eindämmung der Verbreitung des COVID-19 Virus sind Einschränkungen im sozialen Leben oder sogar Quarantäne nötig. So ist derzeit eine generelle Ausgangsbeschränkung in Kraft. In manchen Orten gilt eine Ausgangssperre. Personen, welche sich angesteckt haben könnten oder bei denen das Virus nachgewiesen ist, haben in Quarantäne zu verbleiben.

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http://www.bundesheer.at/archiv/a2020/corona/artikel.php?id=5494

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