Aus Angst vor Gewalt: Syrischer Koranvorleser mit Asylstatus kassiert bedingungslos Grundeinkommen   

02.09.2026

Hartmut Krauss

Aus Angst vor Gewalt: Syrischer Koranvorleser mit Asylstatus kassiert bedingungslos Grundeinkommen   

Dieser aktuell bekannt gewordene Fall zeigt exemplarisch die mittlerweile erreichte feige Verkommenheit des deutschen „Sozial- und Rechtstaats“ im Umgang mit muslimischen Zuwanderern:  Ein Asylmigrant aus Syrien, der in Witten (NRW) dafür bekannt ist, dass er lautstark zum Teil in frühen Morgenstunden Koranverse zitiert, wird aus der aktiven Arbeitsvermittlung herausgenommen und darf trotz dieser Sonderverschonung dennoch ohne Auflagen Grundeinkommen kassieren.

Die Begründung: Ein Aktenvermerk vom August 2023 hält fest, dass eine Arbeitsvermittlung wegen seines aggressiv-islamischen „Hintergrunds“ nicht möglich sei und „potenzielle Gefahrensituationen nicht provoziert werden sollen“. Zuvor hatte sein Bewährungshelfer das Jobcenter gewarnt, den Mann nicht zu provozieren. Daraufhin wurde der Syrer offiziell als „aktivierungsbefreit“ eingetragen und intern in Amtsdeutsch als „konzeptionell zurückgestellter Kunde“ geführt.

Die Bewertung dieses Falls oder z. B. auch dieser abartigen Gewalttat

https://nius.de/kriminalitaet/akte-stade-enise-sylvia-gazioglu?

überlasse ich Ihnen/Euch und verweise auf folgenden Artikel:

‘Stopp Islamisierung‘ als ein vordringliches gesellschaftspolitisches Erfordernis

Um sich nicht im Dickicht der vielfältigen Erscheinungsformen der alltäglich wachsenden Islamisierung zu verlieren, folgender Erinnerungshinweis aufs Wesentliche:

1. Der Islam ist eine grund- und menschenrechtswidrige Weltanschauung, in der ‚Religion‘ (unantastbarer Glaube an Allah als allumfassende Bestimmungsinstanz für die menschliche Daseinsordnung) ‚Politik‘ und ‚Recht‘ (Regelkanon für das menschlichen Zusammenleben als Vorschriftenkatalog für eine autoritär-hierarchische Lebensordnung) untrennbar zusammengehören und die damit die inhaltliche Bestimmungsgrundlage für eine spezifische Herrschaftskultur bildet.

2. Diese islamische Herrschaftskultur ist mit der freiheitlich-säkularen Lebenskultur Europas, wie sie sich im Anschluss an die Aufklärung herausgebildet hat, nicht nur unvereinbar, sondern steht ihr aktiv-feindschaftlich gegenüber. (Das zeigt sich bereits in der tiefgreifenden gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit der islamischen Quellentexte gegenüber „Ungläubigen“ als dauerhafte Inspirationsbasis muslimischer Subjektivität.)

3. Je mehr undistanzierte Befolger der islamischen Weltanschauung nach Europa gelangen bzw. bereits gelangt sind und hier mehr oder minder abgetrennte gegengesellschaftliche Milieus bzw. kontranormative Sozialisationsräume erzeugen und daraus aktivistische Vorhutgruppen einer gezielten Islamisierung hervorbringen, desto größer werden die sich daraus ergebenden sozialen Verwerfungen auf zahlreichen gesellschaftlichen Systemebenen sein. (Ein destruktiver Prozess, der sich bereits seit Jahren im Sozialsystem, im Bildungssystem, im Bereich der inneren Sicherheit und in der Kriminalitätsentwicklung umfassend und sich steigernd abzeichnet.)

Erforderlich sind deshalb folgende grundlegenden gesellschaftspolitischen Maßnahmen, wenn man die säkular-menschenrechtliche Lebensverhältnisse effektiv verteidigen und die Ausbreitung der islamischer Herrschaftskultur mit ihren diversen Auswüchsen wirklich stoppen und revidieren will:

A. Ausschaltung des selbstbeschädigenden und lähmenden Dogmas „Islam=Religion=Religionsfreiheit“ sowie Überwindung des zusammenhangsblinden Narrativs „Guter Islam/Böser Islamismus“. (Nicht Islamkritik, sondern Islamverteidigung ist objektiv verfassungsfeindlich.) D.h.: Ohne eine grundlegende Umwälzung der bisherigen parteienstaatlichen Antwort auf die islamische Herausforderung wird es keine angemessene Problemlösung geben.

B. Nachhaltige Eindämmung der unregulierten (sowie im Nachhinein normativ komplett verfehlt gehandhabten) muslimischen Massenzuwanderung sowie gleichzeitige Reduktion des muslimischen Bevölkerungsanteils (aktuell ca. 6,3 Millionen ohne Aleviten) durch Rückführung rational nicht länger aufenthaltsberechtigter vorgeblicher Fluchtmigranten und Wirtschaftsflüchtlinge. Dementsprechend sind alle anachronistischen, dysfunktionalen und lösungshemmenden Regelungen außer Kraft zu setzen.

C. Auflösung und finanzielle „Austrocknung“ der demagogisch-„antirassistisch“ getarnten islamkritikfeindlichen Diskriminierungs- und Verleumdungsnetzwerke sowie generell die Überwindung der staatlichen Islamkollaboration und proislamischen Meinungsmanipulation.   Unabdingbare Voraussetzung für die Realisierung der genannten Ziele ist die Herausbildung einer breiten zivilgesellschaftlichen Massenbewegung, die wirksamen Druck auf den hegemonial deutlich geschwächten etablierten Parteienstaat ausübt und sich dessen Hilfstruppen durchsetzungsfähig entgegenstellt. Findet eine solche Formierung nicht statt, wird sich der Islamisierungsprozess im Rahmen des gesamtgesellschaftlichen Niedergangs sukzessive weiter ausbreiten und die passive und atomisierte Unzufriedenheit großer Teile der Bevölkerung wird sich weiterhin im Kreise drehen und/oder in Resignation umschlagen.

Quelle: https://www.facebook.com/profile.php?id=100017572484031  

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