GAM-Newsletter
04.02.2026
Islamischer Gotteswahn in Reinkultur:
Taliban verordnen neues Strafgesetzbuch für Afghanistan
Sehr geehrte Damen und Herren!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wie die NZZ meldet, haben die Taliban auf der Grundlage des Korans sowie der Hadithsammlung ein „neues“ Strafgesetzbuch erlassen, das – ohne die im Westen übliche relativierende Taqiyya-Schminke – die von Allah verordnete und historisch eingefrorene islamische Daseinsordnung klar zum Ausdruck bringt. Im Grunde geht es hierbei einmal mehr darum, den islamisch dogmatisierten Sittenterror in Gesetzesform zu gießen. So haben jetzt alle Muslime das Recht, ‚Sünder‘ zu bestrafen. „Ehemänner dürfen ihre Frauen züchtigen, Eltern ihre Kinder. Frauen, die ihre Männer verlassen, drohen drei Monate Haft. Wer gemäss Artikel 23 einen Taliban-Führer beleidigt, muss mit 20 Hieben und 6 Monaten Haft rechnen. Wer einen Gegner der Taliban nicht der Polizei meldet, macht sich ebenfalls strafbar. Willkürlichen Festnahmen und der Repression von Kritikern ist damit Tür und Tor geöffnet.“
Lesen Sie dazu den Artikel im Anhang. Vor diesem Hintergrund wird aber auch erneut deutlich: Pseudolinke (in Wahrheit: ultrareaktionäre) Kulturrelativisten und mitregierende Islambeschützerinnen wie z. B. die SPD-Frauen, die sich allen Ernstes gegen ein Burka-Verbot in Deutschland wenden und damit dazu beitragen, diese antihumanistische Herrschaftskultur salonfähig machen, sind aus herrschaftskritisch-emanzipatorischer Sicht im Endeffekt schlimmer und gefährlicher als einheimische Rechtskräfte.
Angesichts dieser Sachlagen stellt sich auch die Frage nach folgendem Paradoxon:
Was veranlasst deutsche Frauen dazu, sich dem Islam zu unterwerfen?
Lesen Sie dazu den Beitrag von Dieter Gellhorn:
Paradox: Deutsche Frauen, die sich dem Islam unterwerfen
https://philosophia-perennis.com/2026/02/02/paradox-deutsche-frauen-die-sich-dem-islam-unterwerfen/
Mit freundlichen Grüßen
Karin Vogelpohl
Vorstand GAM e. V.
Gesellschaft für wissenschaftliche
Aufklärung und
Menschenrechte e. V.
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Anhang
„Die Taliban führen ein neues Strafgesetzbuch ein – mit der Gleichheit vor demGesetz ist es vorbei
Geistliche und Stammesführer werden in Afghanistan künftig anders bestraft als einfacheArbeiter. Die Unschuldsvermutung gilt nicht länger, ein faires Verfahren ist fraglich. Und dies sind längst nicht die einzigen Probleme.
Ulrich von Schwerin, Mumbai 02.02.2026, 15.05 Uhr 4 Leseminuten
Unter dem neuen Strafgesetzbuch der Taliban haben Frauen in Afghanistan noch weniger Rechte als zuvor. Es ist ein kompaktes Werk, das die Taliban-Führung kürzlich an die Gerichte in Afghanistan verschickt hat. Das neue Strafgesetzbuch der Islamisten hat nur 58 Seiten mit 119 Artikeln,unterteilt in 3 Kapitel und 10 Sektionen. Während der afghanischen Republik zählte das Strafgesetzbuch 785 Seiten und war entsprechend deutlich detaillierter. Die Taliban haben es aber nach ihrer Machtergreifung 2021 zusammen mit der republikanischen Verfassung von 2004 abgeschafft.
Gesetzgeber ist gemäss den Islamisten allein Gott.
Das Strafgesetzbuch, das der Taliban-Führer Mullah Haibatullah Akhundzada veröffentlichthat, versteht sich weniger als Gesetzeswerk im westlichen Sinne denn als Auslegung des Koran und der Sunna – der Sammlung der Aussagen des Propheten Mohammed.
Die segelten unter den Taliban als einzige Grundlage der Gesetzgebung. Mehr braucht es aus ihrer Sicht nicht. Ein Parlament oder ein anderes Legislativorgan gibt es daher in ihrem Regime nicht.
Menschenrechtler sind entsetzt über das Gesetzbuch. Grundlegende Rechtsprinzipien wie die Unschuldsvermutung und die Gleichheit vor dem Gesetz gelten nicht mehr. Die Strafe hängt nicht allein von der Tat ab, sondern von dem Status des Täters. So unterscheiden dieTaliban zwischen Geistlichen, Stammesführern, Angehörigen der Mittel- und der Unterschicht. Während Geistliche nur respektvoll ermahnt werden sollen, drohen einfachenArbeitern Prügel und Haft.
Die Menschenrechtsorganisation Rawadari, die das Gesetzbuch als Erste analysiert hat,schreibt, es sei «inkompatibel mit den grundlegendsten Standards eines fairen Verfahrens». Es erkenne weder das Recht zu schweigen noch das Recht auf einen Anwalt an. Statt auf eine unabhängige Untersuchung zur Beweiserhebung setze es vor allem auf Geständnisse. Dies erhöhe die Gefahr von Folter. Konsequenterweise führt das Gesetzbuch Folter nicht mehr als Straftatbestand.
Die Taliban legalisieren die Sklaverei
Das Gesetzbuch unterscheidet nicht nur zwischen Männern und Frauen, Muslimen undAngehörigen anderer Religionen, sondern auch zwischen Herren und Sklaven. So legalisiert es implizit die Sklaverei. Als Muslime gelten nur die Anhänger der sunnitisch-hanafitischenRechtsschule, alle anderen Muslime, ob Zwölfer-Schiiten, Ismailiten oder Anhänger weiterer Bewegungen, gelten als religiöse Neuerer, das heisst als Häretiker. Ein Übertritt von der hanafitischen Rechtsschule zu anderen islamischen Strömungen ist strafbar. Gemäss Artikel 4 haben alle Muslime das Recht, «Sünder» zu bestrafen. Ehemänner dürfen ihre Frauen züchtigen, Eltern ihre Kinder. Frauen, die ihre Männer verlassen, drohen drei Monate Haft. Wer gemäss Artikel 23 einen Taliban-Führer beleidigt, muss mit 20 Hieben und 6 Monaten Haft rechnen. Wer einen Gegner der Taliban nicht der Polizei meldet, macht sich ebenfalls strafbar. Willkürlichen Festnahmen und der Repression von Kritikern ist damit Tür und Tor geöffnet.In einem Kommentar für die oppositionelle Zeitung «Zan Times» schreibt der afghanische Rechtswissenschafter Habib Islami, ein Gesetzeskodex sollte faire Prozessstandards, dieMenschenrechte und die Rechte der Bürger garantieren. «Stattdessen erstickt dieser Kodexjede Hoffnung auf die Achtung dieser Rechte und verwandelt das Rechtssystem in einen rigiden, unterdrückerischen Mechanismus gegen jeden, der sich der herrschenden Gruppewidersetzt.»
Die Justiz der Republik war dysfunktional und korrupt
Dass sich die Taliban bei ihrer Rechtsprechung vor allem auf die Scharia stützen, kann nichtüberraschen. Die islamistische Bewegung ist 1994 aus den Koranschulen der Deobandi-Strömung hervorgegangen. An deren strenger Auslegung des Islam orientieren sich dieTaliban bis heute. Zwar hat die Islamische Republik Iran schon in den 1980er Jahrenfeststellen müssen, dass sich kein moderner Staat allein auf Grundlage von Koran und Sunna organisieren lässt. Die Taliban beharren aber bis heute darauf, dass alles Nötige in diesenSchriften stehe. Auch das Rechtssystem der afghanischen Republik, das nach dem Sturz des ersten Taliban-Regimes 2001 mit internationaler Unterstützung geschaffen worden war, hatte die Scharia als eine der Quellen der Gesetzgebung anerkannt. Entsprechend waren viele Gesetze von islamischen Rechtsprinzipien beeinflusst. Im Kern folgte die Justiz in dieser Zeit aber den modernen Prinzipien der Rechtsprechung und stand weitgehend im Einklang mit denMenschenrechten. Das Problem war allerdings, dass es bei der Anwendung der Gesetze oft haperte. Ein Grossteil der Gerichte war derart überlastet, langsam und korrupt, dass viele Afghanen esvorzogen, sich bei Streitfällen an die inoffiziellen, religiösen Richter zu wenden, welche dieTaliban in den von ihnen kontrollierten Gebieten eingesetzt hatten. Dort erhielten die Streitparteien sehr viel schneller ein Urteil als bei den staatlichen Gerichten. Dafür achtetendie Richter der Taliban schon damals nicht die Menschenrechte oder die modernen Prozessstandards.“
Quelle:
