Von Michael Klein:
„Am 2. November haben wir auf eine Ausschreibung der Universität Koblenz-Landau hingewiesen, die dem Zweck dient, männliche Bewerber zum einen zu täuschen und zum anderen als Feigenblatt zu missbrauchen, um den mit der Ausschreibung einhergehenden Rechtsbruch zu verdecken.
Dabei ging es um zwei Stipendien, die aus dem Professorinnenprogramm finanziert werden. Die Ausschreibung für beide Stipendien richtet sich an männliche und weibliche Bewerber. Der Tatbestand der Täuschung ist somit erfüllt (und der des Betrugs dann, wenn einem männlichen Bewerber ein finanzieller Schaden entsteht).“
Zum Artikel:
http://sciencefiles.org/2015/11/17/es-war-wieder-keiner-ob-sich-geschichte-nicht-doch-wiederholt/
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