Queerbeauftragter „hat den Grundkurs in Biologie verpasst“, sagt Nobelpreisträgerin
Die Medizin-Nobelpreisträgerin Christiane Nüsslein-Volhard hat dem Queer-Beauftragten der Bundesregierung, Sven Lehmann, biologische Unkenntnis vorgeworfen.
In einem WELT-Beitrag hatte er die biologische Tatsache der Zweigeschlechtlichkeit als „quasi-kreationistische“ Behauptung abgetan.
https://www.welt.de/politik/article240616385/Gender-Debatte-Queerbeauftragter-hat-den-Grundkurs-in-Biologie-verpasst-sagt-Nobelpreistraegerin.html
und
https://jungefreiheit.de/kultur/gesellschaft/2022/nobelpreistraegerin-xy/
Kommentar GB:
Die Sachlage ist klar, auch wenn manche Politiker oder Juristen das nicht zu begreifen scheinen.
Das Urteil des BVerfG zu diesem Thema bezog sich im übrigen auf einen äußerst seltenen biologischen Einzel- und Ausnahmefall, nämlich einen Fall echter biologischer Intersexualität, der eben deshalb Grundlage einer ebenso falschen wie verfehlten Verallgemeinerung geworden ist.
Es gibt – wie jeder weiß – kein „drittes Geschlecht“, das gleichwohl als existent behauptet wird, wenn Personalausschreibungen in Zeitungen hierzu auf „m/w/d“ hinweisen.
Falsch ist vor allem, objektive und daher intersubjektiv überprüfbare Sachverhalte durch subjektive Selbstzuschreibungen zu ersetzen.
Das ist aus wissenschaftlicher Sicht Nonsens, und man braucht weder Biologe noch Nobelpreisträger zu sein, um das zu wissen und auszusprechen.
Wie kann es juristisch vertreten werden solcherlei Unsinn als Recht zu setzen?
Das Recht verfügt nicht über das Sein, und wenn es das doch versucht, dann verletzt es die Vernunft;
solches „Recht“ aber kann keines sein.
Daher:
Zurück zur Vernunft!
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