Meinungsfreiheit!
Von Josef Kraus
Fr, 1. April 2022
Der Evolutionsbiologe Ulrich Kutschera ist vom Oberlandesgericht Frankfurt/Main von allen Anschuldigungen freigesprochen worden. „Polemische und überspitzte Äußerungen eines Evolutionsbiologen zur ‚Ehe für alle‘ nicht strafbar“, überschreibt das Gericht die Presseerklärung.
„Wo endet Meinungsfreiheit, wo beginnen „Volksverhetzung“, „Verleumdung“ und „Beleidigung“? Um diese diffizile Frage ging es von 2019 bis Februar 2022 in gerichtlichen Verfahren durch drei Instanzen hindurch. Nun ist der Kasseler Biologieprofessor Ulrich Kutschera (Spezialgebiete: Evolutionsbiologie und Physiologie) von den Anschuldigungen „Volksverhetzung“, „Verleumdung“ und „Beleidigung“ unter Berufung auf das Recht auf freie Meinungsäußerung vom 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt/Main letztinstanzlich freigesprochen worden. Das OLG-Urteil vom 8.2.2022 (Az. 2 Ss 164/21) liegt TE vor, es ist vom OLG allerdings noch nicht online gestellt worden.“ (…)
Biologieprofessor Kutschera freigesprochen
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