Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 04.08.2021
– 11 UF 655/20 –
Mögliches Umgangsrecht bei bestehender sozial-familiärer Beziehung
Bei einer Leihmutterschaft hat die Wunschmutter nach der Trennung vom Kindesvater keinen Anspruch auf Umgang wie die leibliche Mutter gemäß § 1684 BGB. Es kann sich aber aus § 1685 Abs. 2 BGB ein Umgangsrecht bei bestehender sozial-familiärer Beziehung ergeben. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.

