Illegal Eingereisten wird kein Anrecht auf Asylstellung gewährt
Das polnische Parlament (Sejm) hat das Gesetz zum Verbot der Asyleinwanderung beschlossen. Wer illegal die Grenzen nach Polen übertritt, dem steht kein Anrecht auf Asylstellung zu. Nach Ergreifung erfolgt die unmittelbare Abschiebung ins Heimatland oder in das Land, aus dem der illegale Grenzübertritt erfolgt ist.
15.10.2021
Kommentar GB:
Ich bin gespannt auf den Aufschrei und das sonstige Theater der Brüsseler Dhimmis.

