Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.03.2021
– L 8 AY 33/16 –
LSG präzisiert Rechtsprechung zur Beurteilung des Einreisemotivs von Asylbewerbern
„Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat seine Rechtsprechung zur Beurteilung des Einreisemotivs von Asylbewerbern präzisiert und damit die Rechte von Flüchtlingen gestärkt.“ (…)
Kommentar GB:
Tatsächliche oder veremintliche materielle Notlagen mögen ein Migrationsmotiv sein; ein Asylmotiv sind sie m.E. und m.W. nicht.


