26.02.2021
Als Volksverhetzung gelten Handlungen, die sich gegen bestimmte nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppen bzw. Bevölkerungsteile richten. Die Grünen fordern, künftig auch Homosexuellenfeindlichkeit strafrechtlich zu verfolgen.
https://www.freiewelt.net/nachricht/homophobie-soll-als-volksverhetzung-gelten-10084048/
Kommentar GB:
Das wäre dann die durchgesetzte Umkehrung des ehemaligen § 175 StGB. Auf Initiative der FDP ist diese Strafrechtsnorm zur Zeit der sozialliberalen Koalition aufgehoben worden. Die langfristigen Folgen werden heute unübersehbar.

