GAM-Newsletter
31.03.2026
Im Gegensatz zu mitversicherten Familienangehörigen zumeist außerhalb des medialen Blickfeldes:
Irreguläre Massenzuwanderung als ein wesentlicher Kostentreiber im Gesundheitssystem
Sehr geehrte Damen und Herren!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Deutschland hat innerhalb der EU in der Gesamtbilanz seit 2015 bis heute mit Abstand die meisten Fluchtmigranten und Asylbewerber aufgenommen. Laut dem Statistischen Bundesamt lebten Mitte 2025 über 3,5 Millionen „Schutzsuchende“ in Deutschland.
An Stelle einer gezielt auswählenden „Fachkräftezuwanderung“ hat vor allem auch in diesem Kontext einer verfehlten Migrationspolitik eine überproportionale Einwanderung in die Sozialtransfersysteme stattgefunden.
So beträgt der Ausländeranteil bei den „Bürgergeldempfängern“ (jetzt: „Grundsicherungsempfänger“) mittlerweile 47 Prozent, während 63 Prozent der Bezieher einen Migrationshintergrund aufweisen. Trotz Rekordeinahmen durch höhere Beiträge sind die Kosten im Gesundheitssystem nicht zuletzt auch deshalb immer stärker angestiegen. Bereits 2022 betrug die Unterfinanzierung der Gesundheitsausgaben für Grundsicherungsempfänger insgesamt 9,2 Milliarden Euro. Mittlerweile ist diese Unterfinanzierung auf über 10 Milliarden angestiegen. Die fehlenden Milliardenbeträge müssen durch die beitragszahlenden Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgefangen werden. Dies ist ein Hauptgrund, warum der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 auf 2,9 % angehoben wurde.
Aufgrund dieser wachsenden Unterfinanzierung hat der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) im Februar 2026 offiziell Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht.
Ziel ist es, den Bund zu verpflichten, die tatsächlichen Kosten für die medizinische Versorgung von Bürgergeld-Beziehern aus Steuermitteln zu decken.
Die Krankenkassen argumentieren, dass die Versorgung von Nicht-Beitragszahlern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, die aus Steuern finanziert werden müsste.
Derzeit deckt die staatliche Pauschale (ca. 133 Euro) nur etwa ein Drittel der tatsächlichen Kosten, während die Beitragszahler den Rest (die sogenannte „Unterdeckung“) schultern müssen.
Merz hat nun anlässlich des umstrittenen Besuches des zum syrischen Übergangspräsidenten aufgestiegenen ehemaligen Dschihadisten-Führers al-Sharaa erklärt, dieser habe den Wunsch geäußert, dass in den nächsten drei Jahren (…) rund 80 Prozent der sich in Deutschland aufhaltenden Syrer in ihr Heimatland zurückkehren sollten.
Unabhängig davon, dass dieser „Übergangspräsident“ eine ebenso zwielichtige wie kritikwürdige Gestalt ist:
Tatsächlich ist abzüglich der Minderheiten von Kurden, Drusen, Alawiten und Christen der Aufenthaltsanspruch für syrische Sunniten längst nicht mehr gegeben.
Da in weiten Teilen des syrischen Staatsgebietes kein Bürgerkrieg mehr existiert, wäre es nicht nur möglich, sondern im deutschen Interesse auch erforderlich, den Schutzstatus für sunnitische Syrer aufzuheben bzw. zu beenden.
Dadurch würde nicht zuletzt auch eine beträchtliche Reduzierung der Sozialtransferbelastungen (Grundsicherung, Asylbewerberleistungen, Sprachintegrationskosten etc.) des Staates und der Gesellschaft (Steuer- und Abgabenzahler) erreicht.
Das wäre dann allein für die ca. 600.000 syrischen Empfänger von Grundsicherung und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetze ein Einsparpotenzial von über 10 Milliarden Euro berechnet für ein Jahr.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Vogelpohl
Vorstand GAM e. V.
Gesellschaft für wissenschaftliche
Aufklärung und
Menschenrechte e. V.
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Eine Ergänzung hierzu aus anderer Quelle:
Terroristenfreunde – die moralischen Vakua die Deutschland „führen“ wollen

