Von Anna Diouf Fr, 26. September 2025
Der Bundesrat will sich dafür einsetzen, dass „sexuelle Identität“ ins Grundgesetz aufgenommen wird. Er beschloss am 26. September, eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Bundestag einzubringen. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) begrüßt den Vorstoß.
https://www.tichyseinblick.de/autoren/anna-diouf/
und zum Artikel 3 GG:
mit einer Erläuterung im Interview:
https://www.novo-argumente.com/artikel/qualifikation_statt_quote
Kommentar GB:
Die hier kritisierte Grundgesetzergänzung und zugleich – änderung (durch: Art. 3 (2) Satz 2) geht auf die Zeit von Angela Merkel als Frauenministerin (1994) zurück.
Die hier kritisierte – auch logische – Fehlleistung (siehe Interview) gehört somit zu ihren Verdiensten.
Bisher ist dieser Sachverhalt m.W. noch nicht gerichtlich überprüft worden, aber es wenn es dazu kommen sollte, besteht zumindest die Möglichkeit, daß die o.g. Fehlleistung als solche erkannt und gewürdigt wird. Die Folgen im Bereich der „Einfachen Gesetzgebung“ könnten erheblich sein, weil dort jeweils auf die genannte Einfügung in Art. 3 GG rechtfertigend Bezug genommen wird.
Eine weitere „Verschlimmbesserung“ steht nun an.
Und nach Lage der Dinge – d.h. der momentanen politisch-parlamentarischen Kräfteverhältnisse – muß befürchtet werden, daß auch sie durchgesetzt werden kann.