EuGH-Urteil erschwert Abschiebungen: Asylrecht in der EU gestärkt

1. August 2025

von Thomas Oysmüller

Ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird Abschiebungen aus der EU erschweren und stärkt das Asylrecht innerhalb der Union.

EuGH-Urteil erschwert Abschiebungen: Asylrecht in der EU gestärkt

Kommentar GB:

Meine Frage an Perplexity AI :

Europäischer Gerichtshof (EuGH) erschwert mit seinem Urteil vom Freitag, 31.7.2025 zum Thema Asyl in der EU:

Text des Urteil? Besetzung des Gerichts?

Antwort der AI :

 

„Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Freitag, dem 31. Juli 2025, entschieden, dass ein Land nur dann als „sicherer Herkunftsstaat“ für Asylbewerber eingestuft werden darf, wenn für wirklich die gesamte Bevölkerung – also auch Minderheiten wie Homosexuelle – keine Gefahr staatlicher Verfolgung besteht. Staaten, die Länder auf diese Liste setzen wollen, müssen die Grundlage für ihre Einschätzung transparent machen und die herangezogenen Informationsquellen offenlegen, damit nationale Gerichte diese Einstufung überprüfen können. Kernaussagen des Urteils: Keine Ausnahmen für bestimmte Gruppen: Ein Land darf nur komplett – also einschließlich aller Bevölkerungsgruppen – als sicher gelten, nicht mit Ausnahmen für beispielsweise Schwule oder Lesben. Transparenzpflicht: Die Festlegung sicherer Herkunftsstaaten muss nachvollziehbar begründet und die verwendeten Quellen müssen offengelegt werden. Diese Regeln gelten für die bisherige EU-Asylgesetzgebung. Ab Juni 2026 treten neue Regelungen im Rahmen der GEAS-Reform in Kraft, die künftig auch Ausnahmen für bestimmte Gruppen oder Regionen zulassen werden. Wortlaut und Aktenzeichen: Das Urteil betrifft die verbundenen Rechtssachen C-758/24 und C-759/24. Ein vollständiger amtlicher Wortlaut oder offizieller Text liegt in den Berichten bisher nicht vor; journalistische Zusammenfassungen stehen jedoch zur Verfügung. Bei Gerichtsurteilen dauert die Veröffentlichung des vollständigen Urteilstextes meist wenige Tage bis Wochen nach Verkündung. Besetzung des Gerichts: Die konkrete Besetzung für den Urteilstag findet sich noch nicht in den Presseberichten. Üblicherweise entscheidet eine Kammer („Große Kammer“/„Dritte Kammer“ etc.) des EuGH; die Richterbesetzung richtet sich nach der Geschäftsordnung. Generalanwalt im vorbereitenden Gutachten war beteiligt, konkrete Namen der berichtenden Richter sind aber in der aktuellen Berichterstattung nicht aufgeführt. Bedeutung des Urteils: Das Urteil steht im direkten Zusammenhang mit dem sogenannten „Albanien-Modell“ der italienischen Regierung, das vorsieht, Asylverfahren für bestimmte Herkunftsstaaten außerhalb der EU – in Albanien – durchzuführen. Das EuGH-Urteil schränkt diese Praxis deutlich ein, solange nicht alle Voraussetzungen strenger Transparenz und umfassender Sicherheit erfüllt sind. Falls Sie den genauen Urteilstext benötigen, empfiehlt sich ein Abruf beim Gerichtshof der Europäischen Union unter Angabe der Aktenzeichen C-758/24 und C-759/24, sobald die Urteilsbegründung veröffentlicht ist.“

 

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