Der Fall Brosius-Gersdorf

22.07.2025 –  Hartmut Krauss

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Der Fall Brosius-Gersdorf

Schütze sich der demokratische Souverän vor solchen Roten Roben

Das Postulat von der „Unabhängigkeit der Justiz“ gehört zu den legitimationsideologischen Grundsäulen der bürgerlich-kapitalistischen Formaldemokratie (die gegenwärtig immer stärker antidemokratische Züge trägt).

Bei einer näheren kritischen Betrachtung zeigt sich dann allerdings, dass allein schon die Auswahl der „höchsten Richter“ diesem gesetzten Schein der „Unabhängigkeit“ widerspricht. Tatsächlich werden hinter dem Schleier der „Unabhängigkeit“ und jenseits des vollständig ausgegrenzten „demokratischen Souveräns“ seitens der etablierten Parteien herrschaftsideologisch „sattelfeste“ und „zuverlässige“ Juristen ins Amt gehoben bzw. „hineingekungelt“, um das Regieren der etablierten Parteien gegenüber grundsätzlicher Kritik und Infragestellung „von unten“ in Gestalt „höchstrichterlicher“ Weihe zu immunisieren. Als zentraler Mechanismus dient hierbei die höchstrichterliche „Auslegung der Verfassung“, die letztendlich immer im Sinne und Interesse der parteienstaatlich dominierenden politisch-ideologischen Machtgruppen erfolgt.

So konnte es dazu kommen, dass eine Partei wie die SPD, deren Rückhalt in der Bevölkerung sich in einem rasanten Sinkflug befindet, allen Ernstes mit Frauke Brosius-Gersdorf eine Kandidatin präsentiert, die subjektiv-parteiliche Auffassungen vertritt, die durchaus als verfassungswidrig „gelesen“ werden können. Folgt man nämlich der verfassungsrelevanten Erkenntnis, dass der Islam nicht einfach eine „Religion“ ist, sondern eine monotheistische Weltanschauung, die untrennbar mit grund-und menschenrechtswidrigen Inhalten und Vorgaben verknüpft ist, dann leisten folgende Positionen von Frau Brosius-Gersdorf der Etablierung dieser verfassungsfeindlichen Weltanschauung Vorschub:

1. Ihr Votum für das Tragen von Kopftüchern für Rechtsreferendarinnen, womit sie sich gegen das Urteil des 2. Senats des BVerfG stellt, der am 14. Januar 2020 entschieden hatte, dass ein Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen bei bestimmten Tätigkeiten verfassungsgemäß ist. (In diesem Fall wäre folglich von ihr eine Revision dieser Entscheidung aufgrund einer gegenteiligen Auslegung und damit eine höchstrichterliche Legitimierung des Kopftuchs als Bekenntnissymbol zu einer kontranormativen Weltanschauung zu erwarten.)

2. Ihre revisionistische Legitimierung der islamischen Polygamie durch auslegungswillkürliche Aufweichung des für europäische Gesellschaften erreichten Zivilisationsstandards der „Einehe“. Stattdessen stellt Brosius-Gersdorf die migrationsimportierte islamische Polygamie unter den besonderen Schutz des Staates.

3. Auch eine Minderjährigenehe wird von ihr tendenziell legalisiert, wobei sie absurderweise von einer „Freiwilligkeit“ als Regelfall ausgeht.

Der Fall Brosius-Gersdorf, der hier nur kurz unter islamisierungskritischen Aspekten angetippt wurde, offenbart nicht nur, auf welch tönernen Füßen der faule Regierungskompromiss zwischen Schwarz-Rot steht, sondern er zeigt zugleich auch, in welch erbärmlichen Zustand sich die deutsche Postdemokratie befindet.

Zur Vertiefung siehe auch

https://diefreiheit.info/zwangsheirat-verwandtenehe-kinderehe-polygamie-und-genitalverstuemmelung-im-islam/

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