Aktualisierung vom 14. Februar 2025
Hartmut Krauss
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Prozessbeginn gegen den afghanischen Attentäter von Mannheim
Islamisch motivierter afghanischer „Geflüchteter“ rast in München in Demonstrantengruppe von ver.di und verletzt 36 Personen zum Teil schwer“. Monitor“ warnt vor „Wahlkampf gegen ‚Geflüchtete'“ und hetzt gegen Andersdenkende. Gestern hat der Prozess gegen den afghanischen Attentäter von Mannheim begonnen, der am 31. Mai 2024 jenen mörderischen Anschlag auf eine islamkritische Kundgebung der Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) durchgeführt hatte und bei dem ein Polizist getötet und Michael Stürzenberger sowie vier weitere BPE-Mitglieder schwer verletzt wurden.
In der Anklageschrift heißt es: Der Angeklagte hege „Sympathien für die ausländische terroristische Vereinigung ‚Islamischer Staat‘ und teile deren Ideologie. Spätestens Anfang Mai 2024 habe er sich dazu entschlossen, in Deutschland einen Anschlag auf vermeintlich Ungläubige zu begehen“.
Nahezu gleichzeitig fuhr erneut ein zunächst abgelehnter und später dennoch geduldeter afghanischer Asylbewerber in München mit einem Auto in einen Demonstrationszug der Gewerkschaft ver.di und verletzte dabei 36 Personen zum Teil schwer. Nach vorliegenden Meldung war diese vorsätzliche Tat islamisch motiviert. Das Asylverfahren des Attentäters wurde 2020 abgeschlossen und endete mit einem Ablehnungsbescheid sowie der Aufforderung zur Ausreise. Die Landeshauptstadt München habe dann aber im April 2021 einen Duldungsbescheid erlassen und im Oktober 2021 eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Nach Angaben der Polizei verfügte der 24-jährige Attentäter über eine sogenannte Fiktionsbescheinigung als Übergang zwischen zwei gültigen Aufenthaltsgenehmigungen.
[ Ergänzung/Einfügung GB: https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/attentaeter-terroranschlag-muenchen/ ]
Das Perfide an solchen willkürlichen Konstrukten und darauf bezogenen Verlautbarungen (gerade auf migrationspolitischem Gebiet) liegt u. a. darin, dass die aktuelle Rechtslage nicht als kontingent, überholt und folglich veränderungsnotwendig dargestellt, sondern wie ein fatalistisch hinzunehmender Naturgegenstand aufgenötigt wird. Zur Abrundung des Geschehens hatte dann am selben Abend der islam- und migrationskritikfeindliche Fernsehagitator G. Restle in seinem Propagandamagazin „Monitor“ vor einem „Wahlkampf gegen Geflüchtete“ gewarnt.
In dem betreffenden Beitrag wurden einmal mehr die herkömmlichen primitiven Manipulationsmechanismen bemüht: Mittels herausgepickten unrepräsentativen Einzelfällen von „gut integrierten Geflüchteten“ und unter Weglassung der relevanten Fakten (der geschönt gezeigte Einzelaspekt wird als „das Ganze“ suggeriert) wird den zum großen Teil irregulär ins Land gelangten und mehrheitlich islamisch-kontranormativ eingestellten Asylmigranten, die sowohl sozialökonomisch und soziokulturell vielfach desintegriert sowie überproportional kriminalitätsbelastet sind, die Generalabsolution erteilt. Wer diesem ebenso falschen wie aufgeblasenen Zerrbild widerspricht, wird pauschal in die Verdachtszone des Rechtsextremismus sowie des (antimuslimischen) Rassismus gerückt. Es ist längst überfällig, dieser gebührenbezahlten öffentlich-rechtlichen „Meinungsmache“ die Grundlage zu entziehen.
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