Interview zu Trumps Grönland-Plänen

 „Man kann keine Teile eines Staats­ge­biets ver­kaufen“

Interview von Carlotta Postel

Donald Trump will Grönland in die USA eingliedern. Schon in seiner ersten Amtszeit schlug er vor, die Insel den Dänen abzukaufen. Das verstößt aber gegen das Selbstbestimmungsrecht der Grönländer, erklärt Völkerrechtler Matthias Goldmann. LTO: Herr Professor Goldmann, der designierte US-Präsident Donald Trump will Grönland kontrollieren. Schon in seiner ersten Amtszeit hatte er vorgeschlagen, Grönland dem Königreich Dänemark abzukaufen.

Wie ist der aktuelle völkerrechtliche Status von Grönland?

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Momentan stellt sich grundsätzlich die Frage, wie es mit dem Völkerrecht weitergeht. Die Völkerrechtsordnung nach 1990 beruhte im Wesentlichen auf der Ordnungsfunktion der USA mit ihrer militärischen und wirtschaftlichen Macht, auch wenn sie sich selbst oft genug nicht an die Regeln gehalten haben. Damit ist es jetzt vorbei und es stellt sich die Frage, ob völkerrechtliche Grundregeln wie das Gewaltverbot oder das Selbstbestimmungsrecht ihren Stellenwert behalten. Nur ihre hegemoniale Stellung erlaubte bisher den USA, Sonderregeln zu beanspruchen. Mittlerweile gibt es eine Reihe weiterer Staaten, die auch meinen, sie könnten die Regeln brechen. Wenn das um sich greift, ist die Ordnung insgesamt bedroht. Gerade das Gewohnheitsrecht verliert seine Geltung, wenn sich niemand mehr daran hält. Ich habe jedoch die Hoffnung, Donald Trumps Berater können ihm vermitteln, dass sich die USA auch selbst schaden, wenn sie bestehende völkerrechtliche Regeln in großem Stil über Bord werfen. Denn was sollte dann etwa noch China davon abhalten, in Taiwan einzumarschieren?

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https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/interview-trump-usa-kontrolle-groenland-selbstbestimmungsrecht-voelkerrecht

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