OLG Bamberg legalisiert Kinderehen nach Scharia-Recht

02. Juli 2024

 

Hartmut Krauss

 

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Weiter eskalierende Migrantengewalt hier, Legalisierung von schariakonformen Kinderehen dort

 

Unter dem Deckmantel des Kampfes gegen „Einheimisch rechts“ fördert und beschützt der deutsche Parteienstaat mit notorischer Uneinsichtigkeit die Ansiedlung und Ausbreitung der islamischen Form des Rechtsextremismus mit seinen vielfältigen alltagskriminellen Auswüchsen

 Erneut ein weiteres aktuelles Beispiel aus dem Strom der – oftmals rudelartigen – islamisch-migrantischen Gewaltagenda: In Chemnitz wurde eine 21-jährige Frau von einer siebenköpfigen Gruppe syrischer Jugendlicher geschlagen, beleidigt und sexuell belästigt. Ein junger Mann, der der Bedrohten zu Hilfe eilte, wurde von dem Rudel ebenfalls attackiert und leicht verletzt.

 In Lauf bei Nürnberg wiederum erschoss die Polizei einen 34-jährigen iranischen Messerangreifer. Die näheren Umstände bleiben einmal mehr unter informationspolitischem Verschluss.

 Davon unabhängig, aber in seiner Wirkung die destruktiv menschenrechtsfeindliche islamische Sozialisation durchaus triggernd,  legalisierte das Oberlandesgericht Bamberg in zweiter Instanz die („arrangierte“) Kinder- und Verwandtenehe einer 15-jährigen Syrerin mit ihrem 21-jährigen Cousin. Begründung: Die Kinderehe sei ausweislich eines Zivilregisterauszugs und einer Bestätigung seitens des Scharia-Gerichts rechtskräftig. D.h. Das deutsche OLG unterwirft sich nicht nur in diesem in diesem Fall in skandalöser Weise den grund- und menschenrechtswidrigen Schariaregeln.

„Durch den Massenzustrom von Muslimen steigt in Deutschland die Zahl von Kinderehen unter Flüchtlingen deutlich. Während für Bayern offiziell noch keine Zahlen vorliegen, meldet Nordrhein-Westfalen 188 und Baden-Württemberg 177 Kinderbräute.“ (Quelle nachstehend)

https://www.kettner-edelmetalle.de/news/urteil-des-olg-bamberg-kinderehen-in-deutschland-legalisiert-01-07-2024

 

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