Innenministerium zu Compact-Verbot: „Unmittelbar im Grundgesetz vorgesehen…“

Ein Artikel von: Florian Warweg

Am 16. Juli hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser erklärt: „Ich habe heute das rechtsextremistische ‚COMPACT-Magazin‘ verboten“. Der Erklärung vorausgegangen waren bundesweite Razzien ab 6 Uhr morgens, bei der auch Medienvertreter präsent waren. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund auf der Bundespressekonferenz unter anderem wissen, aus welchen Motiven Informationen zu Razzia und Verbot an ausgewählte Medien vorab durchgestochen wurden, wieso die Innenministerin, obwohl Presserecht ausschließlich Ländersache ist, mittels des Konstrukts des Vereinsrechts die dafür eigentlich zuständigen Stellen umgangen sowie auf eine Abwägung von Grundrechtsbindung und presserechtlichen Gesetzen verzichtet hat und wie das Ministerium die Kritik zahlreicher namhafter Juristen bewertet, die das Vorgehen als „nicht verfassungskonform“ bezeichnen. Von Florian Warweg.

Innenministerium zu Compact-Verbot: „Unmittelbar im Grundgesetz vorgesehen…“

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