Die ideologische Schlagseite des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschäftigt nun auch die obersten deutschen Verwaltungsrichter in Leipzig. Eine Frau will ihre Zwangsgebühren nicht zahlen. Gegen ein für sie ungünstiges bayerisches Urteil hat das BVerG jetzt die Revision zugelassen.
Bundesverwaltungsgericht verhandelt über inhaltliche Einseitigkeit von ARD und ZDF